Photovoltaikanlage: Vereinfachungsregelung im Sinne der Einkommensteuer und Regelbesteuerung im Sinne Umsatzsteuer

  • Hallo an alle,

    ich bekomme demnächst eine PV-Anlage aufs Dach (< 10 Kilowatt Leistung).

    Hierzu habe ich noch eine steuerliche Frage.

    Ist es möglich, dass ich sowohl die Vereinfachungsregelung, d.h. die PV-Anlage als "Liebhaberei" dem Finanzamt anzeige (somit müsste ich auch keine Einkommensteuer zahlen) und gleichzeitig im Sinne der Umsatzsteuer die Regelbesteuerung wähle (damit ich die Vorsteuer zurück erstatten bekommen kann)?

    So wie ich es im Finanztip, Ausgabe vom 09.06.2021 gelesen habe, sollte dies möglich sein.

    Allerdings hat eine Mitarbeiter vom Finanzamt mir telefonisch mitgeteilt, dass Sie das so nicht sieht.

    Sie meinte entweder ich muss mich für die Vereinfachungsregelung (Liebhaberei) und demzufolge auch die Kleinunternehmerregelung (somit auch keine Vorsteuererstattung möglich) oder umgekehrt.

    Hat jemand von euch damit Erfahrung?

    Danke schon mal!

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Rückmeldung.

    Ich habe nun noch einmal bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen. Diesmal wurde ich zu einem Spezialisten zu diesem Thema weitergeleitet (so mein Sachbearbeiter dort).

    Dieser hat nun mitgeteilt, dass es in der Tat so sei, dass man sowohl sich von der Einkommensteuer (Stichwort Liebhaberei) "befreien" kann. Dies hätte nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Im Bereich Umsatzsteuer kann man gleichzeitig die Regelbesteuerung wählen und somit auch die Vorsteuer zurück erhalten.

    Nun werde ich es mal in die Wege leiten...