Telekom Aktien - Sammelklage

  • Hallo zusammen,

    inzwischen wird nach fast 20 Jahre der Sammelklage wegen der Prospekthaftung T-Aktien aus Juni 2000 von der Deutschen Telekom an die Sammelkläger ein Vergleichsangebot über die jeweiligen Rechtsanwälte verschickt.

    ( siehe auch: https://www.telekom.com/de/med…gleichsangebot-vor-641532 )

    Leider gibt es unterschiedliche Aussagen zu den in dem Angebot aufgeführten Prozesszinsen ob diese dem Finanzamt zur versteuerung angezeigt werden müssen. So lautet das Vergleichsangebot:


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    Sehr geehrte Frau X,

    …………………. Einleitung TEXT ……..

    Danach ergibt sich für Sie ein Vergleichsbetrag von EUR ……X. In dieser Vergleichssumme sind EUR ……..X Prozesszinsen enthalten.

    Diese Vergleichssumme berechnet sich wie folgt:

    • DTAG erstattet Ihre seinerzeitigen Erwerbskosten zuzüglich pauschalierter Erwerbsnebenkosten. Hinzu kommen noch 70 Prozent der Prozesszinsen für die gesamte Verfahrensdauer.
    • Gegengerechnet werden, sofern gegeben, zwischenzeitlich erzielte Verkaufserlöse sowie, nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs, eventuelle Dividendenausschüttungen. Sollten Sie noch Telekom-Aktien in Ihrem Depot haben, wird ein Aktienkurs von 16,50 € je Aktie angerechnet. Diese Aktien bleiben in Ihrem Besitz.

    ………………………… Schluß TEXT …..

    Gerne hören wir von Ihnen und verbleiben

    Freundlichst

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    Wer kann mir hierzu konkrete Infos geben ob die Zinsen angegeben werden müssen oder Nicht?


    Liebe Grüße

    Petra Astheber

  • ja ja, wenn es denn Prozezesszinsen sind.

    In der gezahlten "VERGLEICHSSUMME" sind nur zur Errechnung der Schadensvergleichssumme Prozesszinsen in Höhe von 70% berechnet worden. Hinzu kamen ja noch andere Parameter, die um die Vergleichssumme zu bestimmen. In der Vergleichssumme hätte auch zur Berechnung dieser die Körpergröße mal Schuhgröße genommen werden können. Daher gibt es hierzu ob beim Finanzamt das angegeben werden muss unterschiedliche Meinungen von 2 Steuerberater und einem Finanzamtangestellten.

    So ganz eindeutig scheint das nicht zu sein.