Riester und Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo,

    ich rechne gerade herum, was der Höchstbetrag an zusätzlicher Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung für mich wäre (Rente mit 63 statt 67, Ausgleichszahlung für die Rentenminderung). Soweit ich es bisher verstanden habe, stehen steuerlich für Alleinstehende/Ehegatten 2021 für die Altersvorsorge Höchstbeträge von 25.787 bzw. 51.574€ zur Verfügung. In diese Kategorie fallen sowohl die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge, die ich als Angestellter habe (inkl. Arbeitgeberanteil), als auch die Einzahlungen, die ich zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen will. Bis dahin ist alles klar. Aber wie sieht es mit den Beiträgen zu einer Riesterrente aus? Ich hatte irgendwo gelesen, daß man Riester-Beiträge bis maximal 2100€ steuerlich absetzen kann (falls die Günstigerprüfung das hergibt). Unklar ist mir allerdings, ob diese 2100€ dann ebenfalls mit unter die "normalen" Altersvorsorgeaufwendungen fallen, sprich, ob sie mit in die Höchstbeträge für die Altervorsorge gerechnet werden. Bisher fand ich nur die Aussage, daß sie unter irgendwelche Sonderausgaben fallen, aber nicht um welche es sich genau handelt. Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Danke :)

  • Oh, dann schiebe ich doch gleich eine Zusatzfrage nach :)


    Zur Frage, wo das im Steuerformular eingetragen werden muß, finde ich im Netz nur Hinweise auf die Anlage AV. Dort gibt es die genannten Zeilen aber offensichtlich gar nicht mehr. Ist es richtig, daß die alleinige Abgabe der Anlage AV genügt? Mein Riester-Anbieter hat von mir die Anweisung, meine Beiträge automatisch an die Finanzbehörde zu melden, um den Zulagenantrag zu stellen.

  • Papier nutze ich auch nicht mehr, sondern Elster-Online. Aber in der Anlage AV sehe ich keine Möglichkeit meine Einzahlung anzugeben. In Zeile 5 kann ich nur angeben, dass ich unmittelbar begünstigt bin und Zeile 6 ist "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung", woraus mein Mindestbeitrag für volle Zulagen errechnet wird (denke ich mir jedenfalls). Für meine freiwillige "Überbezahlung" mit 2100,-€ sehe ich keine sinnfällige Zeile ?(