Wir erhielten am 10. Dezember die rückwirkende Kündigung unseres Gas-Liefervertrages. Mehrfach habe ich Lw.gas.de vergeblich nach der rechtlichen Grundlage gefragt, die die Einstellung der Lieferung begründet.
Nach einigem "rumgeeiere" bekam ich dann endlich am 13.12.2021 die Begründung.
Nach Auffassung der GAS.de ist gem. § 313 BGB ein Wegfall der Geschäftsgrundlage und damit gem. § 313 (3) BGB ein "wichtiger Kündigungsgrund nach § 314 BGB" eingetreten.
Nun denn, wenn man sich die Gesetzestexte einmal richtig durchliest, dann steht da eine "Störung der Geschäftsgrundlage" kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses berechtigen.
In Fällen, wo der Kunde bereits aufgrund der im November angekündigten Preiserhöhung eine Sonderkündigung zum Jahresende vorgenommen hat, läuft so ein Vertrag ohnehin nur noch eine kurze Zeit. In meinem Fall nur für 4 Wochen und deshalb berechtigt dieser nur noch verhältnismäßig kurze Zeitraum nicht zur Kündigung - weil hier die "Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles" nicht vorgenommen wurde und deshalb § 314 BGB keine Anwendung finden kann. Ich habe erstens Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt und zweitens Schadenersatzansprüche angemeldet.