Hallo an alle,
ich habe vor vielen Jahren mal 10.000 Euro in einen sog. Patent-Fonds investiert. Die Nummer ging nach hinten los und das Geld war weg.
Es gibt jetzt ein Insolvenzverfahren, jedoch ohne Aussicht auf eine Auszahlung. Aber ich könnte mich für eine Anwaltsgebühr von ca. 400 Euro auf die Insolvenztabelle schreiben lassen um im Gegenzug eine Verlustbescheinigung zu erhalten. Der Anwalt meint, dass ich dies zb. mit der Kapitalabschlagssteuer verrechnen kann.
Da ich nicht wirklich Sattelfest im Thema Verlustverrechnung bin, wollte ich mal bei euch nachfragen ob mir das überhaupt was bringt. Es gibt so viele verschiedene Arten und Regeln: https://www.finanztip.de/verlustausgleich-verlustabzug/
Also mit Kapitalerträgen kann ich das wohl nicht verrechnen. Habe lediglich paar Tausend Euro angelegt und die schöpfen nichtmal annähernd den Freistellungsauftrag aus.
Es sei denn ich kann den Verlust irgendwann mal in der Zukunft anrechnen? Werde demnächst einen ETF besparen.
Kann ich das mit meinem Arbeitslohn verrechnen?? Ich meine so ein Patent-Fonds sind ja keine Aktien...
Oder gibt es irgendeine andere Art wie mir diese Bescheinigung nützlich sein kann?
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!
Grüße, Vilma