Verlustverrechnung bei Patentfonds?? wer kennt sich aus?

  • Hallo an alle,


    ich habe vor vielen Jahren mal 10.000 Euro in einen sog. Patent-Fonds investiert. Die Nummer ging nach hinten los und das Geld war weg.

    Es gibt jetzt ein Insolvenzverfahren, jedoch ohne Aussicht auf eine Auszahlung. Aber ich könnte mich für eine Anwaltsgebühr von ca. 400 Euro auf die Insolvenztabelle schreiben lassen um im Gegenzug eine Verlustbescheinigung zu erhalten. Der Anwalt meint, dass ich dies zb. mit der Kapitalabschlagssteuer verrechnen kann.


    Da ich nicht wirklich Sattelfest im Thema Verlustverrechnung bin, wollte ich mal bei euch nachfragen ob mir das überhaupt was bringt. Es gibt so viele verschiedene Arten und Regeln: https://www.finanztip.de/verlustausgleich-verlustabzug/


    Also mit Kapitalerträgen kann ich das wohl nicht verrechnen. Habe lediglich paar Tausend Euro angelegt und die schöpfen nichtmal annähernd den Freistellungsauftrag aus.

    Es sei denn ich kann den Verlust irgendwann mal in der Zukunft anrechnen? Werde demnächst einen ETF besparen.


    Kann ich das mit meinem Arbeitslohn verrechnen?? Ich meine so ein Patent-Fonds sind ja keine Aktien...


    Oder gibt es irgendeine andere Art wie mir diese Bescheinigung nützlich sein kann?


    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!

    Grüße, Vilma

  • Goldig!


    Laut beteiligungsfinder.de ...


    Einzahlung: 100% zzgl. 5% Agio 14 Tage nach Erhalt des Annahmeschreibens. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 10.000. Auszahlungen: Wenn die Prognosen des Fonds eintreffen, können die Anleger bei mittlerer Prospekterwartung mit einem durchschnittlichen jährlichen Wertzuwachs pro Jahr (ROI) von ca. 17,4% vor Steuern rechnen und nach Modellannahmen der Prospektherausgeberin von ca. 13,0% nach Steuern, falls die diskutierte Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte verbindlich würde. Statt jährlichen Ausschüttungen durch die Portfoliogesellschaft auf das Genussrecht kann die Fondsgesellschaft auch durch die Veräußerung des Genussrechts an Dritte Erlöse erzielen. Hierzu hat die Fondsgesellschaft einen Andienungsvertrag mit der Euram Bank AG, Wien geschlossen, der sie berechtigt, dieser das Genussrecht unter den dort bestimmten Bedingungen anzudienen und damit zu veräußern. Aus steuerlichen Gründenist nach derzeitigem Stand geplant, Rückflüsse auf das Genussrecht allein durch entsprechende Veräußerungsgeschäfte zu erzielen.


    und


    Das vorliegende Angebot eröffnet Anlegern die Möglichkeit einer (indirekten) Teilnahme an der Wertentwicklung aus der Verwertung von Patenten. Patente sind Schutzrechte auf Erfindungen, die neu und patentfähig sind. Diese Teilhabe erfolgt über die Beteiligung an der Alpha Patentfonds GmbH & Co KG (im Folgenden auch "Fondsgesellschaft" genannt), die das von den Beteiligten eingeworbene Kapital in ein von der Patentportfolio S.àr.l. (im Folgenden "Portfoliogesellschaft" genannt) emittiertes Genussrecht investiert.

  • Hallo Vilma,

    Es gibt jetzt ein Insolvenzverfahren, jedoch ohne Aussicht auf eine Auszahlung. Aber ich könnte mich für eine Anwaltsgebühr von ca. 400 Euro auf die Insolvenztabelle schreiben lassen um im Gegenzug eine Verlustbescheinigung zu erhalten.

    Bei einem Insolvenzverfahren in Deutschland können Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle ganz allein und ohne Anwalt anmelden. Irgendwann bekommen Sie dann auch den Beschluss zugestellt, dass mangels Masse keine Verteilung erfolgen kann. Bei einem Insolvenzverfahren auf den Bahamas oder ähnlichen Destinationen, wo es ggf. eine Anwaltspflicht geben könnte, sollten Sie dem alten Kaufmannsspruch folgen und nicht noch gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    Danke für eure Antworten.


    würde mich sehr freuen noch eine Meinung zu meiner eigentlichen Frage zu hören.

    Kann mir die Verlustbescheinigung für irgendwas nützlich sein, wenn man meinen oben geschilderten finanziellen Verhältnisse berücksichtigt??


    Danke euch!

  • Kann mir die Verlustbescheinigung für irgendwas nützlich sein, wenn man meinen oben geschilderten finanziellen Verhältnisse berücksichtigt??

    Bei dieser raffiniert ausgetüftelten 'Verarsche' der Alpha... und dem Konstrukt KG - Fonds müsste ein Onkel oder eine Tante aus dem Lager der steuerberatenden Berufe prüfen, ob da überhaupt ein Verlust mit anderen Einkünften (Kapitalerträgen) verrechnet werden könnte.


    Trotzdem würde ich Rumphuts Vorschlag berücksichtigen und mich in die 'Liste der Lehrgeldzahler' eintragen... ohne Kosten - außer Briefporto - zu verursachen.


    Falls dir seinerzeit irgendjemand diese 'Beteiligung' verkauft hatte, würde ich mal checken (lassen), inwiefern man diesen Menschen in die Haftung nehmen kann. Möglichwerweise wurde nicht auf das Risiko des Totalverlustes hingewiesen, vielleicht ergeben sich Ansprüche aus der Prospekthaftung...