Ehrenamt und Übungsleiter ohne Vergütung

  • Hallo,

    ich bin ins THW eingetreten. In der Grundausbildung habe ich festgestellt, das einige ergänzende Ausrüstungsgegenstände privat gekauft werden müssen. Kann ich diese Ausgaben von den Steuern absetzen. Wenn ja wie?


    Zusätzlich bin ich in unserem Schützenverein als Abteilungs- und Übungsleiter der Fahnenschwenker aktiv. Das Wissen über die historische Sportart "Fahnenschwenken" wird vorwiegend mündlich weitergegeben und es gibt keine geprüften Übungsleiter. Dennoch leite ich unsere Übungsabende. Ich erhalte vom Schützenverein keine Vergütung. Kann ich trotzdem etwas steuerlich absetzen?

    Unsere Fahnen kann man nirgendwo kaufen. Sie werden in Eigenleistung von mir gebaut. Die Kosten für die Materialien bekomme ich aus der Vereinskasse bezahlt, den Zeitaufwand bekomme ich nicht vergütet.

    Genauso ist das Experimentieren mit anderen Materialien mein privates Vergnügen.

  • Hallo 2willing , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung


    Zum Thema gibt es redaktionelle Artikel

    https://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/

    https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/


    Kurz gefasst meine Meinung (als langjähriger Ehrenamtler in ähnlichen Bereichen und jetzt noch Beisitzer im Vorstand): für Deine Fälle ist steuerlich nichts zu holen.


    Möglicher Hebel wäre ein Vorstandsbeschluss, dass Dir für bestimmte Tätigkeiten etwas zusteht, dann könntest Du im Nachgang darauf verzichten und dies dann steuerlich geltend machen s. Stichwort Aufwands- und Rückspende in den Artikeln. Aus Sicht eines Vorstands in einem üblicherweise auf Ehrenamt fußenden Verein ist das aber eine heiße Kiste, da die Spende nicht verpflichtend ist, d.h. wenn alle plötzlich das Geld behalten wollen hat der Verein ein Problem. Wir machen das deswegen in unserem Verein nicht.

    In der Grundausbildung habe ich festgestellt, das einige ergänzende Ausrüstungsgegenstände privat gekauft werden müssen.

    Das darf so nicht sein, die Ausrüstung ist zu stellen bzw. die Kosten sind Dir zu ersetzen. s. Stichwort Aufwendungsersatz im ersten redaktionellen Artikel.