Hallo zusammen,
pünktlich zu Weihnachten flattert nach dem BHG Urteil und der kurzfristigen Rückkehr zu den alten Kontokorrent Gebühren, das neue Preis Leistungsverzeichnis meiner ansässigen Raiffeisen Bank in`s Haus.
Kurz gefasst :
KK-Gebühr: 7.90€/Monat (Vergangenheit) 9.90€/Monat (neu) ...Modell Premium
Brand-New: Entgelte für die Verwahrung von Einlagen ( Negativzins 0.5% )
Auf das erste KK, Tagesgeld des Kunden wird ein Freibetrag von 25.000€ gewährt sofern.....
der Kunde auch eine Mitgliedschaft bei der Bank führt. ( Genossenschaftsmitglied )
und keine Sonderkonten in seinem Gesamtengagment unterhält. (Sparbücher..Banksparpläne..VR Festgeld...)
Ist kein Freibetragsgrenze eingeräumt, wird das Verwahrungsentgeld auf das gesamte Guthaben des Kontos berechnet.
Bitte unterschreiben Sie die beiliegende Einverständniserklärung und geben Sie diese bis 15.Januar 2022 an uns zurück.
Diese Einverständniserklärung ist Grundlage für Ihre Girokontoführung sowie für Ihre Geschäftsverbindung mit der Raiffeisen Bank und gemäß gültiger Rechtslage unverzichtbar.
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Natürlich möchte ich diesen Bedingungen nicht zustimmen.
Welche Möglichkeiten hat nun die Bank wenn ich mein Einverständnis zu den erhöhten Preisen verweigere?
Kündigt mir die Bank dann?
Kann sie das so ohne weiteres wenn ich Mitglied der Genossenschaft bin?
Wie sollte man vor dem Hintergrund des BHG-Urteils darauf reagieren?
Vielen Dank schon mal für Eure Meinung
Gruss
Stefan