Geschenkgutschein Krimidinner

  • Vor 2 Jahren erhielt ich einen Gutschein für ein Kriminaldinner. Kürzlich wurde mir mitgeteilt, dass dieser bereits verschobene Termin coronabedingt ausfällt. Danach erhielt ich einen Link, auf den hin mir eine Gutschrift erteilt wurde. Ich wollte keine Gutschrift, sondern einen neuen Termin für die gebuchte Leistung. Das war aber nicht möglich. Nachdem ich die Gutschrift elektronisch erhalten habe, buchte ich die gleiche Leistung erneut. Dafür musste ich 20 Euro zahlen. Zieht die Engesser Marketing GmbH sich nicht aus der Verantwortung? Einerseits zahle ich eine Veranstaltung zu aktuellen Preisen, die mir bisher ohne mein Verschulden nicht angeboten werden konnte. Zweitens erhielt die Gesellschaft durch den Gutschein bereits 2 Jahre lang einen kostenlosen Kredit. Ist so etwas zulässig?

  • Die 20 Euro mussten nicht gezahlt werden, da wahrscheinlich vor Zahlung auf die Gebühren hingewiesen wurde. Die Erstattung des ersten Gutschein wäre die bessere Wahl gewesen. Übrigens: Der erste Gutschein war gegen Insolvenz staatlich abgesichert. Der zweite Gutschein nicht.

  • Sicherlich wäre dies sinnvoller gewesen. Kommunikation sollte zeitnah erfolgen. Apropos zeitnah, die Geschenkgutschein-Problematik wurde Ende 2021 besprochen ;)

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