Steuerklasse 6 bei Jobwechsel im laufenden Monat?

  • Hallo liebe Community :)


    Ich habe im Oktober meinen Job gewechselt: Bis 13.10. war ich beim alten und ab 14.10. beim neuen Arbeitgeber beschäftigt. Jetzt zum Jahresabschluss habe ich meine Gehaltszettel nochmal angeschaut und mir ist aufgefallen, dass ich für das erste Gehalt des neuen Arbeitgebers (ab 14.10.) in der Steuerklasse 6 war. Normalerweise habe ich die 1.


    Im Netz stand eigentlich, dass die Steuerklasse 6 nur bei Nebenjobs fällig wird. Aber das ist hier ja nicht der Fall, oder?


    Ich freue mich auf eure Gedanken - liebe Grüße!

  • Die Steuerklasse 6 gilt, wenn man Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhält.

    Weil die Steuerklasse mindestens den kompletten Monat lang gelten, hattest Du im Oktober tatsächlich mehrere Arbeitgeber. Meines Wissens nach ist das gesetzlich so vorgesehen.


    Du kannst eventuell zu viel gezahlte Steuern aber über die Einkommensteuererklärung zurück holen. :)

  • Hallo,


    die Steuerklasse 6 gilt für den weiteren Arbeitgeber, wenn z. B. der neue Arbeitgeber die Anmeldung nicht als Hauptarbeitgeber gemacht hat. Oder der neue Arbeitgeber hatte keine Infos von dir über die Steuerklasse. Möglich wäre auch, dass die Steuerklasse 6 vom Finanzamt zurück gemeldet wurde. Wenn der AG bei der Erstanmeldung die "falsche" Steuerklasse angibt und danach dann eine Rückmeldung vom Finanzamt (ELStAM) mit der richtigen Steuerklasse bekommt, kann der AG die Abrechnung noch einmal ändern. Grundsätzlich muss der AG die vom Finanzamt gemeldeten Daten verwenden. Aber die "Steuerabrechnung" kommt ohnehin bei der Steuererklärung. Du musst dann eben nur warten, bis die Steuererklärung vom Finanzamt bearbeitet wurde. :)


    Grüße und guten Rutsch.