Gaspreiserhöhung im Grundversorgertarif lediglich für Neukunden

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    auf Grund einer Preiserhöhung meines bisherigen Gasversorgers habe ich diesen Vertrag ausserordentlich mit Wirkung zum 31.12.2021 gekündigt. Bei der Suche nach einem neuen Versorger habe ich festgestellt, dass der Grundversorgungstarif des hiesigen Versorgers ganz günstig ist und habe mit dem Versorger einen Vertrag online abgeschlossen. Zuvor habe ich fernmündlich gefragt, ob in nächster Zeit mit einer Preiserhöhung zu rechnen sei. Dies verneinte die angesprochene Mitarbeiterin. Den Vertrag habe ich am 22.11.2021 abgeschlossen.


    Am 15.12.2021 kündigt nun der Versorger eine Preiserhöhung zum 01.02.2022 um 3,177 Cent/kWh an. Dies entspricht rd. 52 %. Eine Nachfrage im Bekanntenkreis ergab, dass diese weiterhin von meinem Versorger zu den bisherigen Preisen beliefert werden, obwohl sie keinen Vertrag mit Preisgarantie o.ä. haben. Meine Nachfrage ergab, dass man lediglich für Neukunden die Preise erhöht habe, die Bestandskunden aber zu den "alten" Preisen weiterhin beliefern werde. Außerdem bestätigte man mir, dass auch für den Kundenservice die Preiserhöhung völlig überraschend gewesen sei, und dass man dort zum Zeitpunkt meiner Nachfrage tatsächlich noch nichts von der Absicht einer Preisanpassung gewusst habe.


    Meine Frage in das Forum: Ist diese selektive Preiserhöhung keine Diskriminierung von Neukunden? Was könnte man dagegen tun?

    Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

  • Es gibt ja auch keine Benachteiligung von Bestandskunden, wenn die Super-Angebote nur an Neukunden gehen (Telefon, Handy, Internet).


    Ist einfach im deutschen Marktrecht nicht vorgesehen, hierin unrechte Benachteiligung zu sehen.

  • Bei einem eigenen Tarif kann ich mir einen Unterschied zwischen Neu- und Bestandskunden vorstellen. Das für die Grundversorgung verantwortliche Unternehmen kann natürlich auch eigene Tarife neben der Grundversorgung anbieten.


    Aber bei der Grundversorgung selber kann ich mir unterschiedliche Preise nicht vorstellen. Die Grundversorgung soll doch einheitlich sein, oder verstehe ich das falsch?

    https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html


    Vermutlich wurde doch ein eigener Tarif bei dem Grundversorger abgeschlossen?

  • Die Grundversorger haben gerade ein Problem. Jahrelang haben ihnen Billigheimer ohne eigene Produktion oder langfristige Lieferverträge die Kunden abspenstig gemacht. Die haben Laufzeitarbitrage betrieben indem sie den Kunden einen längerfristigen Vertrag verkaufen und Strom/Gas kurzfristig an der Börse einkaufen. Jetzt ist das System der Billigheimer explodiert weil die Börsenpreise stärker steigen als erwartet und die gehen reihenweise Pleite bzw. stellen einfach den Betrieb ein. Die Kunden lädt man jetzt bei den Grundversorgern ab die plötzlich tausende Kunden zusätzlich beliefern sollen...in einer Phase in der zusätzliche Kapazität teuer ist und die zusätzlichen Kunden einfach nur ein Verlustgeschäft sind.


    Entsprechend gehen einige Grundversorger jetzt den Weg für Neukunden in der Ersatzversorgung andere Preise aufzurufen. Meiner Meinung nach vollkommen nachvollziehbar. Ob das dann vor Gericht bestand hat ist eine andere Frage.

  • Grundversorgung bedeutet ja nicht, dass die Preise unveränderlich sind.

    Und eine Unterscheidung in Gute (Bestands-)Grundversorgung und Schlechte (Neu-)Grundversorgung ist scheinbar gesetzlich nicht zugelassen.


    Die Unternehmen aus meiner Sicht ins Risiko, wenn sie in der Grundversorgung unterschiedliche Preise berechnen.

  • Da hast du recht. Man könnte die Preise ändern. Das Problem ist, dass dann die bisher treuen Bestandskunden mehr zahlen damit diejenigen die sich verzockt haben weniger zahlen. Das sind dann auch diejenigen die bei nächster Gelegenheit wieder zu einem Billigheimer wechseln und das ganze Spiel geht wieder von vorne los. Laufzeitarbitrage hat einfach eine konkave Risikofunktion und in ein paar Jahren wird das System wieder explodieren.


    Wie gesagt, ich kann diese Versorger vollkommen nachvollziehen. Zu gewinnen haben sie absolut nichts in dieser Situation. Im schlimmsten Fall entscheidet ein Richter dass sie die Preise für alle hätten anheben müssen. Dann kann der Versorger den schwarzen Peter weiterschieben

  • Grundversorgung bedeutet ja nicht, dass die Preise unveränderlich sind.

    Und eine Unterscheidung in Gute (Bestands-)Grundversorgung und Schlechte (Neu-)Grundversorgung ist scheinbar gesetzlich nicht zugelasszugelassen.

    Das sehe ich auch so und werde mal die Verbraucherzentrale dazu befragen.

  • Kassenmanko

    Wäre prima, wenn Du hier berichten könntest, ob und wenn ja wie lange unterschiedliche Preise in der Grundversorgung lt. Verbraucherzentrale zulässig sind.


    Wie gesagt, ich kann diese Versorger vollkommen nachvollziehen. Zu gewinnen haben sie absolut nichts in dieser Situation.

    Ich glaube nicht, dass die Grundversorger sich hier selbstlos verhalten. Grundversorgung ist auch ein Geschäft, mit einem großen Marktanteil. ;)

  • Ich glaube nicht, dass die Grundversorger sich hier selbstlos verhalten. Grundversorgung ist auch ein Geschäft, mit einem großen Marktanteil. ;)

    Das hat absolut nichts mit Selbstlosigkeit zu tun. Die Versorger haben aktuell zwei Gruppen von Kunden. Diejenigen die längerfristig freiwillig in der Grundversorgung o.ä. sind und diejenigen die es sind weil der Anbieter Pleite gemacht hat. Mit der ersten Gruppe ist Geld zu verdienen, mit der zweiten nicht. Schlimmer noch, die zweite Gruppe wird sich in dem Moment wieder aus dem Sicherheitsnetz Grundversorger verabschieden wenn die Börsenpreise wieder Billigheimer zulassen. Entsprechend hat der Versorger ein wirtschaftliches Interesse dass ihm die ungewollten Kunden nicht die Preise für die eigentlichen Kunden hochtreiben und die noch auf Ideen bringen...

  • Kassenmanko

    Wäre prima, wenn Du hier berichten könntest, ob und wenn ja wie lange unterschiedliche Preise in der Grundversorgung lt. Verbraucherzentrale zulässig sind.

    Die Verbraucherzentrale hat mir telefonisch geantwortet, dass es aktuell eine große Anzahl von Beschwerden mit ähnlichen Sachverhalten gibt.


    Da das Verhalten dieser Versorger juristisches Neuland ist, hat man mir von einer Klage abgeraten. Man wisse nicht, wie ein Gericht im Einzelfall urteilen werde. Und ob ich als Einzelperson die Mittel und Nerven habe, so etwas über alle Instanzen durchzufechten.... Da solle ich besser den Versorger wechseln oder warten, bis entweder politische oder juristische Regelungen ergehen und meinen Stadtwerken gegenüber erklären, dass ich bis zur vollständigen Klärung den erhöhten Preis nur unter Vorbehalt zahle.

    Das habe ich getan und warte jetzt mal ab.

  • Der heutigen Presse entnehme ich, dass die Verbraucherzentrale NRW drei Grundversorger hinsichtlich unterschiedlicher Preise bei Strom abgemahnt hat, u.a. die Rheinenergie Köln. Diese hat ab heute die Preise reduziert. Wenn ich die Webseite richtig lese gibt es jetzt je nach Starttermin (gerundet) 31, 34, 43 und 73 (jetzt 54) Cent pro kWh.

    Quelle der Preise https://web.cdn.rheinenergie.c…rsorgung_Privatkunden.pdf

    Pressemitteilung zur Senkung https://www.rheinenergie.com/d…chrichten/news_61122.html

    Stellungnahme zum Vorgehen der VZ https://www.rheinenergie.com/d…chrichten/news_61184.html


    Xenia für die Redaktion, wahrscheinlich schon dort bekannt

  • Ich bin auch sehr müde davon. Es war wirklich eine traurige Nachricht, als ich hörte, dass die Gaspreise erhöht werden. Also fing ich an, Online-Echtgeldspiele zu spielen und fand auch die Website [Link wurde von der Moderation entfernt] die mir bei der Auswahl der besten Echtgeld-Gaming-Website half.

  • Ich bin auch sehr müde davon. Es war wirklich eine traurige Nachricht, als ich hörte, dass die Gaspreise erhöht werden. Also fing ich an, Online-Echtgeldspiele zu spielen und fand auch die Website https://echtonlinecasinos.com/review/playamo-casino/, die mir bei der Auswahl der besten Echtgeld-Gaming-Website half.

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