Hallo,
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, die sowohl monatlich, als auch einmalig ausgezahlt werden kann. Der Vertrag ist vor 2005 abgeschlossen worden und sieht einen Versorgungsbeginn mit 60 Jahren vor. Daraus bezogene Renten sind steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
Ich werde zum Versorgungsbeginn noch freiwillig gesetzlich versichert tätig sein. Mein Gehalt liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Wie verhält es sich nun mit den Sozialversicherungsbeiträgen wenn ich a) eine monatliche Auszahlung ab 60 Jahren wähle oder b) wenn ich mir die Summe einmalig auszahlen lasse? Fallen über den von mir im Rahmen meiner Lohnabrechnung gezahlten „Maximalbetrag“ hinaus überhaupt Sozialversicherungsbeiträge an?
Viele Grüße
Martin