Kapitalertragssteur und Soli Abzug bei BG zulässig?

  • Kapitalertragssteur und Soli Abzug bei BG zulässig?
    Die BMW Bank und DKB Bank habe ich gelesen, hat die Steuer abgezogen.
    Bei mir war es die BMW Bank, die die Steuer einbehalten haben.
    Ich möchte nur wissen, wohin das Geld geht?
    Da die BMW Bank ja nicht meine Steuernummer hat, kann Sie diese doch auch nicht abführen an den Staat.
    Oder gibt es schon ein Musterschreiben, um die Steuer zurück zu holen?
    Gebt mir bitte Feedback zu diesem Thema.
    Freue mich auf Antworten von Euch.

  • Wie so oft in der Juristerei ist es eine Frage der Auslegung der Gesetze.


    Was Dir die BMW Bank mitteilt, bedeutet, dass sie der Auffassung ist, dass der Abzug von Abgeltungssteuer und Soli auf den Betrag der Zinsen zulässig ist. Sie zitieren hierbei einige BFH-Urteile und auch die Abstimmung mit dem Bundesverband deutscher Banken.


    Soweit so gut. Ob es wirklich zulässig ist, müsstest Du per Gerichtsverfahren klären lassen.
    Ich gehe allerdings davon aus, dass Deine Chancen schlecht stehen. Denn Zins - auch wenn es Verzugszinsen sind - ist nun einmal ein Einkommen, das durch die Hingabe von Kapital erzielt wird. Und Verzugszinsen sind ja deswegen berechtigt, weil der Schuldner (=Schadensersatzpflichtige =BMW Bank) seit der Mahnung mit dem Geld arbeiten konnte.


    Deshalb gibt es eben zusätzlich zu dem eigentlichen Schadensersatz einen Zinsertrag auf den als Schadensersatz geschuldeten Betrag. Also spricht viel dafür, dass dieser Zinsertrag steuerpflichtig ist.


    Die BFH-Rechtsprechung habe ich mir jetzt nicht gezogen. Wenn Du willst, dass ich das prüfe, dann kannst Du mich privat anschreiben. Das kann ich allerdings nicht tun, ohne dafür eine Gebühr zu berechnen. Denn BFH-Urteile sind kein "leichter Lesestoff".

  • Habe zu diesem Thema auch mit meiner Steuerberaterin telefoniert. Bei mir wird die Creditplus Bank Soli und Kapitalertragssteuer auf die Zinsen, die nach Vertragsende angefallen sind, einbehalten und ans Finanzamt abführen.
    Ein Freistellungsauftrag kann laut der Bank, warum auch immer, nicht berücksichtigt werden.
    Ob der Einbehalt rechtens ist soll laut meiner Steuerberaterin nicht meine Sorge sein. Ich kann mir die einbehaltene Steuer bei der Einkommenssteuererklärung wieder zurückholen.
    Da diese Fälle ja jetzt erst durch die BGH-Urteile vom 28.10.14 auftauchen werden einige Banken das Recht so auslegen, dass sie die Kapitalerstragssteuer einbehalten, wie auch die BMW Bank das bei uns getan hat. Wieder andere zahlen alles aus. Geklärt wird das letztendlich verbindlich erst durch eine Grundsatzentscheidung denke ich mal.


    Ich verschwende da jetzt keine Zeit und Energie mehr darauf. Die 145 Euro, die die Creditplus abzieht hole ich mir vom Finanzamt wieder zurück.

  • Keine schlechte Idee mit dem Zurückholen.


    Funktioniert freilich nur dann, wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
    Wer mehr als 801/1602 € an Zinsen bzw. Kapitalerträgen aller Art hat, muss sich bei einer Rückforderung einbehaltener Steuern mit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung auseinandersetzen.


    Ich fürchte, die werden's ähnlich sehen wie die Banken.