Nichtveranlagungsbescheinigung Grenze und Nachzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich habe durch meine Nichtveranlagungsbescheinigung (Student + Nebenjob) einige ETFs steuerfrei verkauft. Allerdings liege ich nach dem Verkauf knapp über dem Grundfreibetrag von 9744€.


    Daher drei Fragen:


    • Liege ich trotzdem noch im Freibetrag, weil auf die 9744€ noch der Sparerfreibetrag von 801€ kommt? (Und kommt die Werbungskostenpauschale von 1000€ auch noch dazu? Habe 9 von 12 Monaten dieses Jahr neben dem Studium gearbeitet)
    • Was müsste ich tun bzw. würde passieren, wenn ich ausversehen über meinem Freibetrag liege und durch die Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuern bezahlt habe?
    • Ist es richtig, dass ich bei meiner Berechnung für den Grundfreibetrag beim Gewinn meiner ETFs noch einmal 30% abgezogen habe, wegen der Teilfreistellung von ETFs? Also: Einkünfte + (ETF Gewinn * 0,7) = Betrag der hoffentlich noch steuerfrei ist


    Viele Grüße

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung

    Liege ich trotzdem noch im Freibetrag, weil auf die 9744€ noch der Sparerfreibetrag von 801€ kommt?

    ja

    Was müsste ich tun bzw. würde passieren, wenn ich ausversehen über meinem Freibetrag liege und durch die Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuern bezahlt habe?

    Die NV zurückgeben, steht unten auf dem von Dir unterschrieben Antrag. Und dann die Steuererklärung abgeben.

    Ist es richtig, dass ich bei meiner Berechnung für den Grundfreibetrag beim Gewinn meiner ETFs noch einmal 30% abgezogen habe, wegen der Teilfreistellung von ETFs

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt auf den ETF an, ob das in den Anlagebedingungen so steht.


    Eine schnelle Möglichkeit wäre mal hierhin zu gehen und oben die ISIN einzugeben. Falls es ein Ergebnis gibt auf "Fondstyp" klicken, da steht dann die Information zur TFS. https://www.ebase.com/services/online-banking-app/

  • Die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro wird vom Einkommen aus Nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Entspricht halt den 801 Euro bei Kapitalerträgen.


    Wenn dein Nebenjob auf 450-Euro-Basis war und pauschal besteuert wurde, fällt das wohl weg. War es mehr, könntest du in der Steuererklärung auch Krankenversicherung, Rentenbeiträge usw steuermindernd geltend machen.

  • Die NV zurückgeben, steht unten auf dem von Dir unterschrieben Antrag. Und dann die Steuererklärung abgeben

    Genau, das habe ich gelesen, allerdings hat sich mir die Frage gestellt, ob man dem Finanzamt Strafe oder Strafzinsen zahlen muss, falls ich durch die NV Bescheinigung zu wenig Steuern gezahlt habe. Außerdem gilt meine NV-Bescheinigung nur bis Ende diesen Jahres, muss ich sie dann trotzdem zurückgeben?


    Eine schnelle Möglichkeit wäre mal hierhin zu gehen und oben die ISIN einzugeben. Falls es ein Ergebnis gibt auf "Fondstyp" klicken, da steht dann die Information zur TFS. https://www.ebase.com/services/online-banking-app/

    Perfekt, die 30% TFS gelten für meinen ETF, danke für die Quelle!


    Die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro wird vom Einkommen aus Nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Entspricht halt den 801 Euro bei Kapitalerträgen.

    Also habe ich im Prinzip einen Gesamtfreibetrag von 9744 + 1000+ 801 = 11545€? Ich habe ja sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch Kapitalerträge. Sorry, falls die Fragen selbstverständlich sein sollte, aber ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung selber gemacht.


    Wenn dein Nebenjob auf 450-Euro-Basis war und pauschal besteuert wurde, fällt das wohl weg. War es mehr, könntest du in der Steuererklärung auch Krankenversicherung, Rentenbeiträge usw steuermindernd geltend machen.

    6 Monate unter 450-Euro und jetzt seit September deutlich drüber als Werkstudent mit Krankenkassenbeiträgen.

    Anscheinend liege ich also noch Dicke im Freibetrag und muss mir keine Sorgen machen, die Antworten interessieren mich trotzdem sehr :)

    Vielen Dank schon einmal für eure top Antworten

  • Also hast du aus Einkommen und ETF-Verkauf zusammen mehr als die 9744 Euro? Die Sozialversicherungsbeiträge kämen ganz oder teilweise auch noch drauf.


    Beim Einkommen wurde Lohnsteuer, RV,AV,KV einbehalten? Oder hast du deinem Arbeitgeber auch die NV-Bescheinigung vorgelegt?


    Dann solltest du besser eine Steuererklärung abgeben. Wenn dann im Steuerbescheid am Ende eine schwarze Null steht, ist alles in Butter. Die Lohnsteuer bekommst du ggf dann zurück.


    Sonst musst du nachzahlen.

  • Also hast du aus Einkommen und ETF-Verkauf zusammen mehr als die 9744 Euro? Die Sozialversicherungsbeiträge kämen ganz oder teilweise auch noch drauf.

    Genau, die Einnahmen aus den Nebenjobs waren 5764,16€ und der Gewinn aus dem ETF Verkauf 5814,9€ (5814,9*0,7 = 4070,43) also insgesamt 5764,16€ + 4070,43€ = 9834,59€


    Beim Einkommen wurde Lohnsteuer, RV,AV,KV einbehalten? Oder hast du deinem Arbeitgeber auch die NV-Bescheinigung vorgelegt?

    Dem Arbeitgeber habe ich keine NV-Bescheinigung vorgelegt. Rentenversicherung und Krankenversicherung wurde gezahlt. Lohnsteuer zahle ich als Werkstudent nicht.



    Sonst musst du nachzahlen.

    Wenn ich durch die NV-Bescheinigung im Folgejahr nachzahlen müsste, gibt es dann Strafen oder Strafzinsen, weil das Finanzamt nicht sofort sein Geld bekommen hat?

  • Ist aber ja auch nicht so schlimm. Du wirst demnächst ohnehin richtig verdienen und musst eine Steuererklärung abgeben. Dann machst Du es eben einfach ein Jahr früher und kannst schon mal üben. Am Ende zahlst Du die Steuern, die Du zahlen musst. Wenn das nochmal 0 ist, dann freust Du Dich. Und wenn Du 100 Euro zu viel Einkünfte hattest, dann musst Du 14 Euro Steuern zahlen. Im schlimmsten Fall musst Du noch einen ETF-Anteil verkaufen, um die zahlen zu können. ;)


    Die NV-Bescheinigung ist richtig schick für Kleinrentner und Kinder mit Geldanlagen. Bei Dir bringt sie keinen Vorteil (mehr).

  • Hallo Ballistah,

    das mit der Rückgabe würde ich erst einmal nicht machen. Das ist nur nötig, wenn Du Dir sicher bist, etwas Unrechtes getan zu haben. Ich erkenne aber, Du bist Dir selbst noch unsicher was steuerpflichtig ist und was nicht.

    Ich spreche heute aus eigener Erfahrung. Mir ist nämlich genau das Gleiche passiert. Ich bekam dieses Jahr Post vom Finanzamt. Die Dame schrieb mir, ich hätte die Steuerpflicht erkennen müssen.

    Was war passiert ? Mein Depot hatte sich in 2018 negativ entwickelt. Die Steuerbescheinigung meiner Bank wies aber einen recht hohen Betrag aus. Ich bin davon ausgegangen, dass die Steuerbescheinigung fehlerhaft ist. Um eine Korrektur habe ich mich erst einmal nicht gekümmert, da ich ja die NV-Bescheinigung hatte. Eine Fondsgesellschaft hatte eine Fondsfusion vorgenommen. Dabei wurden alle Fondsanteile einer Depotposition verkauft, und damit steuerpflichtig. Das habe ich aber erst durch nachforschen auf Grund des Schreibens vom Finanzamt erkannt. Finanzamt hat mir lediglich einen Termin zur Abgabe der Steuererklärung genannt. Das habe ich dann auch gemacht. Das war im August dieses Jahr. Dem Finanzamt habe ich den Sachverhalt genau so freundlich geschildert.

    Finanzamt hat dann noch Belege nachgefordert, die ich auch fristgerecht abgeschickt habe.

    Belege kamen jetzt zurück mit der Bitte, ich solle mich mit dem Steuerbescheid noch etwas gedulden. Da ich nun sicher etwas Nachzahlen darf, kam mir das gar nicht ungelegen. Die Rückgabe meiner NV-Bescheinigung hat das Finanzamt bei mir nicht verlangt. Meine neue NV-Bescheinigung ist noch bis 2023 gültig.

    Fazit, nicht voreilig zurück geben. So beziehe ich auch weiterhin meine Erträge ohne Steuerabzug.

    Guten Rutsch und Gruß


    Altsachse

  • Allerdings wirst du wohl vorerst keine NV-Bescheinigung mehr bekommen.


    Ja gut, das ist nicht so schlimm, weil ich mit dem Studium sowieso bald durch bin.


    Und da ich meinen ausschüttenden ETF in einen thesaurierenden umgeschichtet habe und durch den Corona Crash ordentlich Gewinne gemacht habe, konnte ich alles sofort wieder investieren anstatt auf eine Rückzahlung zu warten. Hat sich auf jeden Fall gelohnt.


    Danke auf jeden Fall für die vielen Rückmeldungen! Dann werde ich für nächstes Jahr auf jeden Fall eine Steuererklärung machen

  • Die NV-Bescheinigung zurückzugeben, ist nur dann notwendig, wenn man als Steuerbürger erkennt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind.

    Das ist aber aufgrund der komlexität des Steuerrechts nur selten der Fall.

    Bei einem Steuerberater, kann man das Wissen um das Steuerrecht, dagegen erwarten.

    Gruß


    Altsachse