BU Versicherung mit abstrakter Verweisung?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich wollte eine BU-Versicherung bei Generali abschließen. Ich habe die AGBs gründlich durchgelesen und mir ist es folgendes aufgefallen: Es besteht keine Berufsunfähigkeit bei konkreter Ausübung einer zumutbaren anderen Tätigkeit wenn die Tätigkeit aufgrund meiner Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die Tätigkeit meiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ich bin Internist und Ich bin nicht sicher ob Ich in einem Versicherungsfall auf eine andere Tätigkeit wie z.B. ein medizinischer Gutacher verwiesen werden kann. Ich würde mich auf eure Meinung dazu freuen!


    LG,

    Starkov


  • Da Du von einem potentiellen Abschluß bei der Generali spricht, bedeutet daß Du wahrscheinlich vom Strukturvertrieb DVAG beraten wurdest?

    Dir ist bewußt, daß deren Beratung sehr einseitig ist, besonders bei BU?

  • Vollkommen richtig. Ich bin davon ausgegangen, dass es ein Bias zu erwarten ist und deshalb habe Ich mich heute die Mühe gegeben die 78 Seiten mit den AGBs durchzulesen, bevor ich etwas unterschreibe.

  • Wenn du dir was Gutes tun willst zum Jahresabschluss, dann such dir eine Zweitmeinung in Form eines Honorarberaters zB Dr. Schlemann und schlaf nochmal ein paar Tage drüber.


    Ich kriege bei "Beratung" vom DVAG immer Kammerflimmern.

  • Wenn du dir was Gutes tun willst zum Jahresabschluss, dann such dir eine Zweitmeinung in Form eines Honorarberaters zB Dr. Schlemann und schlaf nochmal ein paar Tage drüber.


    Ich kriege bei "Beratung" vom DVAG immer Kammerflimmern.

    Dr. Schlemann ist Versicherungsmakler. Trotzdem guter Tipp für eine Zweitmeinung beim Thema BU

  • Vielen Dank für die Empfehlung - wir helfen gerne!


    Ich gehe mal ganz vorsichtig gesagt nicht davon aus, dass die Generali für einen Internisten das optimale Preis-Leistungsverhältnis bietet. Das Buchen eines Beratungstermins war insofern möglicherweise eine gute Idee Starkov . :) Dabei sprechen wir dann natürlich im Detail über die relevanten Auswahlkriterien einer "guten" und zum Beruf passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehört selbstverständlich auch der Verzicht auf eine abstrakte bzw. ggf. konkrete Verweisung.


    Für Ärzte bieten wir übrigens als Besonderheit in Ergänzung der BU Bedingungen eine mit den Versicherern abgestimmte "Arztklausel". Diese wird Vertragsinhalt. Darin ist u.a. folgendes klarstellend geregelt:

    Zitat

    Bei der BU-Leistungsprüfung wird der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung zugrunde gelegt (z.B. operativ tätiger Chirurg) und nicht abstrakt auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen (z.B. Erstellung von medizinischen Gutachten).

    Das folgt letztlich schon aus dem Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, gibt aber klar schwarz auf weiß formuliert noch mal zusätzliche Sicherheit.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.