MLP Kombi-Paket beitragsfrei legen (oder Rückkauf?)

  • Hallo!


    Ich habe mir dieses Jahr ein Herz gefasst und mir meine Versicherungslage etwas näher angesehen. Ich habe 2012 (Alter: 22 Jahre damals) mich bei MLP beraten lassen und habe die folgenden zwei Verträge - eine Freelax (Private Vorsorge mit Kapitalwahlrecht) und die FR75 (Fondsgebundene Basisrente) bei der Alte Leipziger Versicherung, eine Kombi aus BU und Rürup-Rente.

    Ich denke nicht, dass die Kosten die ich habe den Leistungen entsprechen. Mein neuer Arbeitgeber zahlt für mich in eine neue BU ein (Vorteil wenn man bei einer Versicherung anfängt :) ) und ich denke, mit den ~330 Euro, die ich mittlerweile pro Monat dafür ausgebe, kann ich auch etwas mehr und flexibler Rendite erzielen. Und, klar, sampling bias, aber in meinem erweiterten Umfeld gab es jetzt zwei Fälle von ziemlich klarer Berufsunfähigkeit, in der die Versicherung erst nach einem Klagekampf von 10 Jahren gezahlt hat - das hat mich denke ich final abgeschreckt. Ich habe jetzt zwei BUs, eine die ich effektiv nicht bezahlen muss (Rente 1200 Euro) aber durch Bruttogehaltsumwandlung noch aufstocken könnte. Ich bin Mathematiker und soweit eigentlich gesund, ich kann mir vorstellen, dass das möglich ist, falls gewollt.



    Ich habe versucht, mich etwas zu informieren und zu schauen, welche Optionen ich habe, . Bei der Freelax-Rente habe ich im Moment einen Rückkaufwert von 4.590,34 Euro, eingezahlte Beiträge sind 8.200 Euro, momentan zahle ich hier 127,61 Euro monatlich. Die Differenz von 3600 Euro schmerzt, aber mit meiner jetzigen finanziellen Situation sehr viel weniger als das noch in meinem Studium geschmerzt hat, wo ich zwar weniger einzahlen musste aber jedoch sehr viel mehr, als ich hätte verschmerzen können. Ich war jung, ich komme aus einer Familie mit konstanten finanziellen Problemen, hatte zu dem Zeitpunkt keine Ahnung von Finanzen (woher auch) und wollte etwas für meine Altersvorsorge tun, damit mir es mal besser geht. Ich denke, da bin ich nicht der Einzige.


    Bei der Alte Leipziger habe ich eine BU von 2300 Euro (10% Dynamik), die beim Stilllegen natürlich erlischt. Laut Vertragsunterlagen gibt es hier kein Recht auf Rückkauf. sollte ich jetzt stilllegen, habe ich bei Renteneintritt eine monatliche Rente von 16 Euro, bei vollem Beitrag von 103 Euro.



    An der Alte Leipziger kann ich nicht viel machen außer stilllegen. Meine Frage bezieht sich auf die StandardLife LV:

    1. Macht ein Verkauf denn Sinn? Durch reines Ansparen komme ich ja etwa frühestens in ~25-35 Jahren an den Punkt, dass ich die 3600 Euro nicht verliere. Sollte ich die lieber auch einfach stilllegen und dann davon meinen Enkelkindern später zwei Eis im Monat kaufen (hat bis dahin dann ja eventuell die Inflation gefressen)?
    2. Ich weiß, ich habe bis jetzt gerade erst mal die Phase hinter mich gebracht in der die Kosten gelaufen sind aber man soll nun mal nicht an etwas bleiben nur weil man bisher einiges an Geld investiert hat. Wenn ich so einige Beiträge hier lese, bin ich auch noch recht "früh" zu meinem Schluss gekommen. Ist das falsch? Mache ich einen Fehler, die Verträge effektiv stillzulegen?



    Ich bin gespannt auf euren Input!

  • Hallo.


    MLP verleitet mich zu der (widerlegbaren) Arbeitshypothese, dass die Versicherungen teurer Mumpitz sind.

    Insbesondere die BUV-Thematik sollte sich ein/eine ProfiN ansehen. (Vielleicht gibt es hier in der Community ja welche.) ;)


    Aus Verlustaversion schlechtem Geld auch noch gutes hinterherzuwerfen? Naja, ist wohl überdenkenswert.


    Fazit: Fachpersonal ohne Interessenskonflikt hintuziehen.

  • Gibt es da hier denn ein paar Experten, die mir da mehr grundlegende Sachen sagen können? Eine Szenarioanalyse kann ich auch :)



    Die „Experten“, die ich bis jetzt getroffen habe, wollte mit aller Gewalt so intransparent wie möglich bleiben und mir wenn möglich noch etwas zu verkaufen. Zu einem Honorarberater bin ich noch nicht gegangen - zuerst wollte ich mal sehen, was ich mir selbst beibringen kann.



    Zu deiner Aussage scheint der Verbraucherschutz zumindest teilweise zuzustimmen - die BU ist ein Kombiprodukt mit einer Rürup und wird mir auch langsam etwas teuer. Das wusste ich nicht besser. Der Freelax-Tarif scheint okay zu sein, ist nur für die Performance, die er bringt, etwas teuer.



    Und das mit der Verlustaversion - auf Grund der Fondsstruktur vermute ich, dass da sowas wie ein convertible bond mit embedded out dahinter steht. Kann man machen, ich kann das Geld aber auch direkt in den Index legen und muss da nicht die Fondsperformance abgeben - plus bin flexibler in der Umschichtung. Da sind jetzt Abschlusskosten weg und die kriege ich auch nicht wieder - aber dann wieso noch Jahre weiter einzahlen. Die Lücke ist jetzt noch „klein“ . Oder siehst du das anders?



    Nur ja, die BU ist mir zu intransparent. Ich verstehe was sie macht, ich verstehe dass man in 3 von 4 Fällen wahrscheinlich die Gesellschaft verklagen muss und dass man in dem 1 von 4 Fällen dann wahrscheinlich doch froh ist. Das klingt aber schon, bedingt auf den vollen Schadensfall, fast wie Lotto spielen. Plus habe ich jetzt zwei BUs, eine von MLP vor der indirekt Verbraucherschützer schon gewarnt haben (zumindest von der Kombiproduktstruktur) und eine meines Arbeitgebers, in die ich mit Bruttogehaltsumwandlung auch noch mehr ansparen kann. Und ich habe seit Jahren Bauchweh, weil ich ständig das Gefühl hab, dass ich irgendwie jemandem „auf den Leim gegangen bin“ weil ich’s einfach nicht besser wusste. Wenn ich herausfinde dass das eigentlich doch ganz gut past, ist das auch nicht schlecht.

  • Wirkliche Sicherheit gibt dir nur eine Detailanalyse durch einen Honorarberater.


    Ansonsten, auch ich wurde durch MLP "beraten" und habe die Zusammenarbeit beendet, bevor noch mehr Geld im Gulli gelandet ist.


    Oder um es anders zu sagen: Ein Kunde von MLP wird nie das für sich optimale Produkt erhalten, da es ein starkes Provisionsinteresse gibt, das viele Produkte ausschließt, wenn sie keine hohe Provision für MLP beinhalten.

  • Hallo freistil90 ja, solche Experten gibt es :).


    Die Kombination aus BU und Altersvorsorge hat ihre Nachteile, die man alle kennen und bewerten sollte. Einfach mal nach "Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge" googeln - ich darf hier unsere Website leider nicht verlinken. Was bei der Betrachtung meistens zu kurz kommt, ist die steuerliche Seite, die ohne BU zu einer deutlichen Mehrrendite führt. Und im BU-Fall erwirtschaftet der "Airbag" (sog. "Passivdynamik" der Altersvorsorge) eine hohe zusätzliche Altersrente. Es gibt Finanzberater mit steuerrechtlicher Zusatzqualifikation, die dank Mathe Leistungskurs in der Lage sind, das sogar für Mathematiker per Excel nachvollziehbar zu erläutern. :) Vor- und Nachteile gilt es dann individuell abzuwägen.


    Zur Klagequote bei BU haben Sie mit Ihrem Bias völlig Recht. Wenn Sie im Supermarkt einen schimmeligen abgelaufenen Joghurt kaufen, würden Sie ja auch nicht davon ausgehen, dass alle Joghurts in Supermärkten schimmelig sind. :) Zu Ihrer Beruhigung: Wenn bei Antragstellung alles richtig gemacht wurde und jemand dann auch wirklich zu 50% berufsunfähig ist, kommt es nur sehr selten zum Prozess. Der von uns empfohlene Versicherungsberater kommt auf eine Prozessquote von nur einem von 153 Fällen = 0,65% (Stand 7/2020 - ich frage mal nach einer Aktualisierung).


    BU über den Arbeitgeber ist schick für jemand, der sonst aus gesundheitlichen Gründen keine BU bekäme. Die Nachteile sind allerdings wie auf unserer Website ausführlich erläutert nicht zu unterschätzen:

    • Der Arbeitgeber wählt den BAV Anbieter aus, d.h. nicht unbedingt die besten BU Bedingungen.
    • Ein Gruppenvertrag mit einheitlichen Durchschnittsbeiträgen, ggf. mit einem kleinen Rabatt, ist von Vorteil für ältere, körperlich tätige Arbeitnehmer in schlechteren Berufsgruppen, z.B. Reinigungspersonal. Akademiker, besonders jüngere, in der besten und günstigsten Berufsgruppe zahlen dort jedoch i.d.R. mehr als nötig.
    • Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der im Leistungsfall die Ansprüche des Arbeitnehmers durchsetzen muss, z.B. auf Beitragsbefreiung und BU-Rente. Und das, nachdem er dem berufsunfähigen Arbeitnehmer vermutlich schon nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung krankheitsbedingt gekündigt hat!
    • Von einer später ausgezahlten betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen und sie ist voll zu versteuern (siehe „Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?" auf unserer Website)!
    • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben einer Direktversicherung zwar i.d.R. auf einen neuen Anbieter übertragen werden, das gilt jedoch nicht für die BU! Hier ist dann ggf. ein neuer BU-Vertrag mit neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter erforderlich.
    • Ein gewisses Risiko, dass Gesundheitsdaten unerwünscht an den Arbeitgeber gelangen.
    • Bei späterer privater Fortführung des Vertrages (sofern möglich) entfallen i.d.R. der Rabatt und die Ersparnisse bei Sozialversicherung und Steuer.

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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Noch ein Tipp: Im BU Markt hat es seit Abschluss Ihres Vertrages aufgrund intensiven Wettbewerbs einige Veränderungen gegeben. Eine Überprüfung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb durchaus sinnvoll. Ja nach Konstellation wird die BU bis zu 30% günstiger (trotz des jetzt höheren Eintrittsalters) und gleichzeitig auch noch qualitativ besser. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie immer noch "gesund" sind und keine risikoreichere Tätigkeit als beim damaligen Abschluss ausüben. Dazu finden Sie ebenfalls einige Infos auf unserer Website wenn Sie nach "check berufsunfähigkeitsversicherung" googeln.

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  • Update zur BU-Klagequote: Per Stand heute eine Klage bei 221 Fällen = 0,45 Prozent. Klingt jetzt nicht so negativ, oder? ?

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