Moin,
Ich weiß, logischerweise gibt es hier keine Rechtsberatung. Aber vielleicht weiß dennoch jemand die Antwort auf meine Frage:
Wenn bei Abschluss einer Versicherung (hier Mieterrechtsschutz als alleinige Rechtsschutzversicherung, eine kombinierte Privat- und Berufs-RS besteht bei einer anderen Gesellschaft) kein Beratungsprotokoll ausgehändigt wird, besteht dann ein sog. ewiges Widerrufsrecht?
Alabama