Wann greift eine Sonderkündigung bei aufgezwungenem Produktwechsel?

  • Liebes Forum,


    nachdem ich zehn (!) Jahre bei Vodafone war (ich hatte bewußt ISDN, dieses wunderschöne und technisch ausgereifte leitungsvermittelte Protokoll ?, behalten und dafür auch Mehrkosten gegenüber vergleichbaren VoIP-Telephonie-Lösungen in Kauf genommen) und eigentlich meist leidlich zufrieden war, hat mir Vodafone irgendwann im September die Einstellung von ISDN und die „Umstellung“ meines Anschlusses angekündigt (gefragt wurde ich nicht... ?).

    Will heißen: Der Anschluß sollte auf VoIP „umgestellt“ werden – und das bei ansonsten gleichbleibenden Konditionen (→ DSL mit 16 Mbit/s für 29,95 €/Monat (was bei dieser Bandbreite schon allein preislich ein Witz gewesen wäre!)). Ich habe mehrfach telephoniert und widersprochen. Man kann einen Vertrag, der auf einem KOMPLETT anderen Produkt beruht, nicht einfach „umstellen“. Ich sehe hier ganz klar die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsvorrecht vorliegen (wenn Vodafone es schon nicht „gebacken“ bekommt, mich seinerseits zu kündigen, was das saubere, korrekte Vorgehen gewesen wäre (so hat das z. B. die DTAG mit ihren einstigen ISDN-Kunden gemacht). Vodafone hätte mir dann ein Folgeangebot machen können (das ich dann hätte annehmen können oder nicht...). Irgendwann hat man das bei Vodafone eingesehen und hat mir (allerdings ohne Kündigung...) ein Folgeangebot gemacht.

    Noch ehe ich darüber wirklich nachdenken konnte, wurde mir zum ursprünglich angekündigten „Umstellungstermin“ ohne weitere Vorwarnung der Anschluß tatsächlich „umgestellt“ (also auf VoIP „umgestellt“), will heißen: Ich bekam zum selben Preis ein völlig anderes Produkt „aufs Auge gedrückt“. DSL und Telephonie waren auch tatsächlich in der Nacht auf den 23. Oktober „tot“!

    Ich habe dann am 24. Oktober elektronisch UND etwas später noch schriftlich (per Brief) gekündigt (und damit von meinem postulierten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht). Vorsorglich habe ich auch meine Zustimmung zum Bankeinzug widerrufen.

    Die Frage ist nun: Wann greift dieses Sonderkündigungsrecht? Meinem Verständnis nach mit dem Tag, an dem ich ohne Vorwarnung ein komplett anderes Produkt „untergejubelt“ bekommen habe, also eigentlich schon mit dem 23. Oktober.

    Nun hat Vodafone frecherweise eine (Papier-) Rechnung geschickt, in der mit keiner (!) Silbe von einer Kündigung die Rede ist und der der gleiche Betrag (!) wie für meinen ursprünglichen Vertrag eingefordert wird. Und was noch dreister ist: Auf der Rechnung kommt dann unten noch der Vermerk: „Letztmögliches Kündigungsdatum: 23.11.2021“ (der natürlich Stand jetzt (die Rechnung hat das Datum 29.12.2021) längst abgelaufen wäre. Allein auf der Basis des mir nun schriftlich Vorliegenden könnte ich nun mit einem weiteren (!!) Monat Kündigungsfrist zum 23.1.2022 kündigen: Das geht m. E. GAR NICHT (zumal der Anschluß beim neuen Anbieter nach etlichen Turbulenzen seit etwas mehr als einer Woche bereits läuft)!!


    Hat jemand von Euch hier einschlägige Erfahrungen und weiß, was rechtlich gälte, wenn es hart auf hart käme?

    Ich hätte gute Lust, die Rechnung einfach nicht zu bezahlen. Einspruch werde ich dagegen auf jeden Fall einlegen.


    Vielen Dank schon im voraus für Eure Unterstützung.


    Liebe Grüße

    Divio

  • Ich verweise an dieser Stelle mal auf die Bundesnetzagentur:
    "Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Führt er diese Änderung durch, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.


    Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie der Anbieter über die geplante Änderung des Vertrages informiert hat, aussprechen. Beendet ist der Vertrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung auch wirksam wird."

    https://www.bundesnetzagentur.…elefon/Vertrag/start.html


    Falls Dumit Deinem Anbieter allein nicht weiterkommst, würde ich Dir auch raten, Dich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden. Es ist die offizielle Aufgabe der Behörde im Interesse des Kunden in solchen Fällen zu vermitteln. Allerdings solltest Du vorher schriftlich die Kündigung aussprechen.


    https://www.bundesnetzagentur.…ternet_Telefon/start.html