freiwillig gesetzlich versichern

  • Hallo zusammen,


    auf der Homepage von finanztip.de steht folgendes:


    "Falls Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner privat versichert ist, kann Deine Kran­ken­kas­se auch das Einkommen des Partners für die Berechnung Deiner Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge heranziehen."


    D.h. es gibt auch Krankenkassen, welche dies nicht zugrunde legen bzw. gibt es Voraussetzungen, dass dieses nicht geschieht?


    Vorab Danke für Euere Antworten und


    viele Grüße

    Thomas