Fristlose Kündigung

  • ich habe meinen Arbeitgeber belogen und ihm etwas gesagt was gar nicht stimmte.

    Er fragte ob ich einen Auftrag erledigt hätte was ich bejate aber nicht der Wahrheit entsprach.Schaden erlitt er dadurch nicht.Aber natürlich vertraute er mir nicht mehr und kündigte mir fristlos.Es tut mir sehr sehr leid, weil ich normalerweise ein ganz ehrlicher Mensch bin. Aber aus Angst setze ich eine Notlüge ein:(Darf er mir deshalb gleich fristlos ohne Abmahnung kündigen?

  • Hallo.


    Der Arbeitgeber wird argumentieren, dass keine Vertrauensbasis mehr gegeben ist. Je nachdem wie gravierend die Lüge ist (wie wichtig ist der Auftrag; wie weit war die Abarbeitung bereits fortgeschritten; ...), rechtfertigt sie ggf. eine direkte Kündigung, ggf. aber auch nicht.


    Die Kündigungsschutzklage macht definitiv Sinn, auch wenn sie das Beschäftigungsverhältnis wohl nicht retten wird.

  • Der AG wird auf "nicht vorhandenes Vertrauensbasis" und "gestörtem Betriebsfrieden" klagen.

    Aussichten aus eigener Erfahrung: Sehr schlecht. haben wir selbst schon durch und der Grund war ein Witz.


    Da der AG aber nicht nur das Verhältnis zwischen dem AG und dem AN betrachtet sondern auch zwischen den AN untereinander, ist leider eine Kündigung ohne Abmahnung incl. sofortiger Freistellung die Regel.

    Ein AN der den Betriebsfrieden stört und dem dazu nicht mehr vertraut werden kann hat schlicht auf der Arbeit nichts mehr zu suchen, da muss der AG im Sinne der Firma und aller anderen Angestellten handeln. (Edit: nicht meine Meinung sondern die Argumentation)


    Fristlos halte ich allerdings für etwas fragwürdig.

  • Da du ja aus eigener Erfahrung sprichst ist es immer gut. Das mag sein ich folge dir, in deiner Argumentation. Jedoch fristlos ist mehr als fragwürdig da stehen Neles Chancen mehr als gut dies zu kippen. Jedoch sehe ich auch eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung als schwer an. Besser wäre es gewesen mit dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag zu machen und in diesen reinschreiben das eine Kündigung droht damit kann man auch eine Sperrzeit verhindern. Für den Arbeitgeber wird es mit seiner dummen Entscheidung die Kündigung fristlos auszusprechen nur eigene Konsequenzen haben.

  • Kündidungsschutzklage beim Arbeitsgericht mithilfe der Rechtsantragsstelle einreichen. Kostet nichts und es können ein paar Euro mehr rausspringen. An der Sache ändert sich ansonsten aber eher nichts. 1. Instanz beim Arbeitsgericht entstehen nur Gerichtskosten und eigene Kosten.

  • Wenn ich mich recht entsinne, ist der Streitwert das dreifache Bruttogehalt. Da sind die Gerichtskosten auch nicht gerade wenig.

    In der ersten Instanz kann der Kläger evtl. etwas rausschinden. In der zweiten Instanz verliert er höchstwahrscheinlich und hat die Kosten zu tragen.

    Nicht so wirklich clever.

  • ich habe meinen Arbeitgeber belogen und ihm etwas gesagt was gar nicht stimmte.

    Er fragte ob ich einen Auftrag erledigt hätte was ich bejate aber nicht der Wahrheit entsprach.Schaden erlitt er dadurch nicht.Aber natürlich vertraute er mir nicht mehr und kündigte mir fristlos.Es tut mir sehr sehr leid, weil ich normalerweise ein ganz ehrlicher Mensch bin. Aber aus Angst setze ich eine Notlüge ein:(Darf er mir deshalb gleich fristlos ohne Abmahnung kündigen?

    Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, so gibt dir die Gewerkschaft Rechtsschutz; auf jeden Fall fristgerecht Kündigungsschutzklage einreichen!