Neues Gesetz zur Kündigung von Lebensversicherungen

  • Hallo,


    kann man seine Lebensversicherung auch kündigen, wenn es sich um eine betriebl. Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung handelt?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    grundsätzlich nein. Zum einen gehört der Vertrag Ihrem Arbeitgeber (auch wenn die Auszahlung nur an Sie erfolgen kann), der das Sagen über den Vertrag hat. Zum anderen sind betriebliche Altersvorsorgen in aller Regel nicht einfach kündbar (wohl aber kann man sie beitragsfrei stellen).
    Daher schliessen wir in unserem Ratgeber bAVs auch aus.


    Beste Grüße

  • Hallo halligalli,


    man sollte hier vielleicht anmerken, dass eine bAV von der Grundidee auch nicht kündbar sein soll. Eine bAV ist eben kein Sparvertrag oder keine Geldanlage, sondern wie der Name schon sagt eine Altersversorgung. Und eine Altersversorgung ist nichts wert, wenn sie im Alter nicht mehr zur Verfügung steht.


    Gruß


    Nordlicht

  • Hallo,


    grundsätzlich nein. Zum einen gehört der Vertrag Ihrem Arbeitgeber (auch wenn die Auszahlung nur an Sie erfolgen kann), der das Sagen über den Vertrag hat. Zum anderen sind betriebliche Altersvorsorgen in aller Regel nicht einfach kündbar…


    Manche Gesellschaften akzeptieren die Kündigung nur während des aktiven Dienst- bzw. Arbeitsverhältnises ! Nachteil ist dann die Nachzahlung der bisher gesparten Steuer und der Sozialbeiträge !
    Daher besser vorab genau rechnen und wenn es nach allen Abzügen noch immer lohnt über die Aufhebung des Vertrages mit dem Atrbeitgeber sprechen.
    Aber da ist noch mehr zu beachten in Bezug Tatif,Vertragslaufzeit und Anwartschaft .