Struktur der Beitragskosten für Private Rentenversicherung: Pflicht zur Offenlegung?

  • Hallo zusammen, ich überlege, ob ich meine Private Rentenversicherung kündigen, pausieren oder weiterlaufen lassen soll. Soweit ich weiß verliert man recht viel Geld wenn man den Vertrag kündigt. Das würde also ausscheiden. Oder nicht?

    Macht pausieren Sinn und stattdessen den Betrag in ETF anlegen?


    Ich weiß, dass diese Frageb recht pauschal sind. Mir würden auch schon ein paat grundsätzliche Überlegungen Eurerseits weiterhelfen.


    Eine zweite Frage:

    Ich habe mich bereits an meine Versicherung gewandt und um Offenlegung der Kosten gebeten: also "wieviel von meinem Beitrag fließt wirklich in die Altersvorsorge, wieviel fließt irgendwo anders hin (Makler, Gebühren, Administration etc.)


    Die Antwort war: der Beitrag wird nach einer komplizierten Formel errechnet. Eine rechnerische Aufteilung des Betrags "Beitrag 0 Kosten + Spartanteil" ist nicht möglich.


    Ist das eine "Faule Ausrede", habe ich einen Anspruch auf Offenlegung?

  • Hallo Bee_K und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    die Frage wäre zunächst mal, wie lange der Vertrag schon läuft (Abschluss wann?) und wie lange er noch laufen soll?

    Handelt es sich um eine fondsbasierte RV oder um eine RV mit Garantieverzinsung?

    Wie hoch ist das aktuelle Guthaben in der RV wie viel zahlst Du im Monat?

    Rentenfaktor?

    Wie alt bist Du?

    Dann kann man erstmal Rechnen und dann schaut man mal weiter welche Möglichkeiten er so gibt.


    Die Versicherungen sind nicht verpflichtet Dir die genaue Kostenaufschlüsselung zu liefern, da so etwas als Betriebsgeheimnis gilt. Seit einigen Jahren müssen die Versicherungen jedoch eine Gesamtkostenquote angeben.

    Wenn Du noch einen ganz alten Vertrag hast, gibt es noch nicht mal das!

  • Soweit ich weiß verliert man recht viel Geld wenn man den Vertrag kündigt. Das würde also ausscheiden. Oder nicht?

    Soweit ich weiß verliert man recht viel Geld, wenn man solche Verträge fortführt! Frei nach dem Motto, "Müll gehört in die Tonne!"...


    Aber du hast ja selbst schon geschrieben, dass pauschale Aussagen hier nicht unbedingt weiterführend sein können. Hier sollten also 'falsche Glaubenssätze' oder 'vermeintliches Wissen' durch simple Analysen und Rechenkünste ersetzt werden ;)


    Du kannst dir vom Versicherer mitteilen lassen, welche Leistungen zum Ablauf und bei unveränderter Beitragszahlung garantiert zu erwarten sind, mit welchen garantierten Leistungen zum Ablauf du bei Betragsfreistellung rechnen darfst, und wie hoch der Rückkaufswert bei nächstmöglicher Kündigung ausfallen wird.

    Anhand dieser Zahlen kann man dann locker ausrechnen, ob und/oder dass der Vertrag schrottig ist.


    Die zweite Überlegung ist dann immer noch, welchen Anteil diese Werte in Bezug auf dein Nettovermögen ausmachen und ob sie als sog. 'sicherer Anteil' trotz magerer Rendite infrage kommen.

  • Du kannst dir vom Versicherer mitteilen lassen, welche Leistungen zum Ablauf und bei unveränderter Beitragszahlung garantiert zu erwarten sind, mit welchen garantierten Leistungen zum Ablauf du bei Betragsfreistellung rechnen darfst, und wie hoch der Rückkaufswert bei nächstmöglicher Kündigung ausfallen wird.

    Der Versicherer ist dazu verpflichtet, einmal jährlich eine solche Aufstellung jedem Versicherten zukommen zu lassen. Nennt sich "Standmitteilung der Versicherung".


    Wenn deine Versicherung das nicht nötig hat, lohnt es sich, denen mal ordentlich vor das Schienbein zu treten.

  • Die Erfahrung zeigt, dass die Standmitteilung jahrelang einfach so abgeheftet wird (zumindest meine eigene :rolleyes:)

    Bis man sich dann endlich mal damit beschäftigt. ;)

    Und dann fängt man an zu rechnen und wundert sich (ganz besonders über die eigene Dummheit, je einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben).<X