Steuererklärung mit Kleingewerbe - und neu: Hochzeit - Tipps?

  • Hi allerseits,


    ich bin normaler Arbeitnehmer, habe im Nebenerwerb ein Kleingewerbe (Umsatz niedrig vierstellig im Jahr). Auch wenn ich mit mit Steuer-Themen grundsätzlich gerne beschäftige, hat mich die Komplexität (des Gewerbes) bisher überfordert, was dazu geführt hat, dass ein Steuerberater meine Steuererklärung inkl. Gewerbe erstellt hat. Was eigentlich schade ist, denn den persönlichen Teil könnte ich problemlos persönlich machen.


    Im angebrochenen Jahr steht (m)eine Hochzeit an - und die gemeinsame Steuererklärung. Das jetzige System würde dazu führen, dass ich beide Steuererklärungen (bzw. die neue gemeinsame) plus das Gewerbe vom Steuerberater bearbeiten lasse - was zu deutlich höheren Kosten für die Steuerberatung führt, da das Honorar vom zu versteuernden Einkommen abgeleitet wird.


    Aus meiner Sicht führt das zu folgenden Optionen:

    • Nur das Kleingewerbe von Steuerberater bearbeiten lassen - ohne die persönlichen Steuererklärungen. Hat dort jemand Erfahrung, ob man das überhaupt trennen kann? Oder muss alles aus einer Hand kommen? Ist es denkbar und sinnvoll, das Kleingewerbe in eine andere Gesellschaftsform zu überführen, z.B. eine UG und so sauber voneinander zu trennen? Hat jemand Erfahrungen damit? Lohnt so etwas von Aufwand und Kosten - gerade bei dem Umsatz?
    • Kleingewerbe abstoßen bzw. Assets verkaufen. Die Umsätze sind überschaubar, ein nettes Zubrot - aber auch nicht viel Wert, wenn das alles durch Steuerberatung aufgefressen wird.
    • Software / Workflow finden, der mir die eigenständige Bearbeitung ermöglicht. In der Vergangenheit habe ich schon "Wiso Steuersparbuch" und "Smartsteuer" ausprobiert, bin aber gescheitert, das Gewerbe dort sauber abzubilden. Hat jemand Tipps für diese oder andere Programme?

    Weitere Optionen, Tipps oder Hinweise werden natürlich gerne angenommen. :)

    Vielen Dank!

  • Ist es denkbar und sinnvoll, das Kleingewerbe in eine andere Gesellschaftsform zu überführen, z.B. eine UG und so sauber voneinander zu trennen?

    Bei niedrig vierstelligen Umsätzen im Monat würde ich darüber nachdenken ;)

    Da bei deinen niedrig vierstelligen Jahresumsätzen die jährlichen Gewinne kaum hoch viestellig sein werden, würde ich mir mal die Kosten für's Führen einer UG ziehen und dann entscheiden.

    Aber generell wäre so eine Haftungsbeschränkung gerade im Hinblick auf die Eheschließung gar nicht so verkehrt und weitaus besser als die persönliche Vollhaftung.


    Falls du dich auch generell näher oder intensiver mit dem Firmengedöns befassen möchtest, surfe mal beim BMWI vorbei. Da gibt's u.a. eine umfangreiche (kostenlos erhältliche) Broschüre. https://www.bmwi.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=5