Steuerfreies Einkommen nachträglich angeben

  • Guten Tag werte User,


    bin bei der Google Suche bzgl. des o.g. Themas über diese Seite gestolpert und möchte hier fragen ob Jemand nähere Kenntnisse hat. Da ich auch einige andere interessante Thematiken sah, habe ich mich angemeldet.


    Familie X hat seit mehreren Jahren Pflegekinder mit Pflegegraden, sie bezieht Pflegegeld, gesplittet in Erziehungs- und Unterhaltsanteilen, des Weiteren Pflegegeld aus der Pflegekasse der Krankenversicherung, ansonsten bezieht die Familie Leistungen in Form von Alg.II. Keine weiteren Einkünfte.

    Die jährliche, vereinfachte, Einkommenerklärung wurde immer angefertigt und auch eingereicht, aber ohne Angabe der genannten Einkünfte für die Pflegekinder, da diese nicht Steuerpflichtig sind.


    Die Fragen sind:

    1. Müssen diese Einkünfte angegeben werden, auch wenn sie nicht der Steuerpflicht unterliegen?

    2. Falls ja, wie lange muss/kann man die Einkünfte noch rückwirkend dem Finanzamt melden?

    3. Müsste dann für jedes Jahr eine separate Steuererklärung abgegeben werden?


    Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten.