Sonstige Einkünfte wie Versteuerung nach 256 Euro Freigrenze?

  • Hallo zusammen,


    ich bin noch neu in dem ganzen Thema Finanzen und auch diese selbst in die Hand zu nehmen. Ich merke auch, je mehr ich in diesem Thema unternehme, desto unübersichtlicher wird meine Steuererklärung, weil ich von der Norm in Deutschland (ein Einkommen und das wars) abweiche. Im Moment stehe ich vor der Zwickmühle, dass ich mein THG-Zertifikat für unterschiedlich hohe Prämien je nach Anbieter abgeben kann.

    Jetzt habe ich rausgefunden, dass die Prämie die ich dann bekomme zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zählt und bis zu einer Summe von 256 Euro steuerfrei ist. Jetzt findet man mittlerweile aber Angebote die sogar 300 Euro oder mehr für die Quote bieten. Jetzt will ich hier natürlich das beste Angebot wählen und das Geld in einen ETF stecken.


    Bleibe ich in dem Freibetrag von 256 Euro und nehme das nicht so hohe Angebot von 250 Euro oder gehe ich hin nehme die 300 Euro und versteuere dann. Um das zu entscheiden muss ich leider verstehen wie die Versteuerung nach den 256 Euro funktioniert.


    Könnt ihr mir da helfen? Muss ich dann den kompletten Betrag versteuern, also beispielsweise die 300 Euro oder nur den Betrag der über den 256 Euro liegt?


    Muss ich auf dem entsprechenden Betrag dann meinen individuellen Steuersatz anwenden, der auch auf mein normales Gehalt angewendet wird oder gibt es da einen gesonderten Satz?


    Falls ihr schon Erfahrung mit den sonstigen Einkünften und deren Versteuerung habt wäre ich für Tipps und Infos sehr dankbar :)


    Viele Grüße

    Nicole

  • Im §22 EStG steht eindeutig:

    "Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben."

    Somit ist es eine Freigrenze, und kein Freibetrag. Die 300 Euro werden also deinem Einkommen ohne Abzüge zugeschlagen. Nach Abzug von Sozialversicherungsleistungen und Kilometergeld/Werbungskosten/Haftpflichtversicherung wird dann aus dem zu versteuernden Einkommen die fällige Einkommensteuer festgelegt. Sind die Abzüge groß genug, brauchst du nichts nachzuzahlen.


    Bei Aldi soll es aktuell eine Steuersoftware für 5 Euro zum Üben geben. Damit kannst du gleich wieder 5 Euro Steuerberatungskosten zusätzlich absetzen.

  • Muss ich auf dem entsprechenden Betrag dann meinen individuellen Steuersatz anwenden, der auch auf mein normales Gehalt angewendet wird oder gibt es da einen gesonderten Satz?

    Ergänzung: es ist der Grenzsteuersatz, nicht der Durchschnittssteuersatz.


    Für eine grobe Abschätzung das zu versteuernde Einkommen in den BMF-Rechner eingeben, dann werden beide Steuersätze angezeigt. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml Das tatsächliche Ergebnis wird leicht abweichen, da die Berechnung nicht linear sondern stufig ist.