Rückmeldung von Telefonica (O2) zu Minderungsantrag wegen geringer Internetbandbreite

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank zunächst für den Bericht zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes an das Finanztip-Team und den Hinweis darauf, dass nun eine Minderung möglich ist, wenn die im Vertrag angegebene üblicherweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit dauerhaft nicht erreicht wird.


    Ich erhalte seit 2020 bei mir in der Wohnung das Produkt O2 my Home M, von Beginn an allerdings statt mit 50 nur mit 25 Mbit/s Download-Geschwindigkeit. Dies hatte ich bereits im Oktober 2020 bei Telefonica angemerkt, wurde aber darauf verwiesen, dass die minimal zugesicherte Bandbreite von 5 Mbit/s ja anlägen und der Vertrag damit erfüllt sei. Nach der TKG-Novelle habe ich nun eine Messreihe mit dem Tool zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur durchgeführt und O2 den Mangel Ende letzten Jahres erneut angezeigt.


    Nachdem man mir an der Kundenhotline zunächst weismachen wollte, ich hätte weiterhin keinen Anspruch auf Entschädigung, da die minimale Geschwindigkeit ja erreicht sei, wurde ich nach einem Hinweis auf die TKG-Novelle gebeten, meinen Minderungsantrag über das eigens dafür eingerichtete Online-Portal einzureichen.


    Gestern hatte ich nun eine Antwort von Telefonica im Briefkasten. Man gesteht mit einen monatlichen Rabatt von 3,33 € auf die Grundgebühr von 29,99 € - also einen Rabatt von 11,1 % bei einer um 50 % reduzierten Internetbandbreite :/. Das kann doch nicht Ziel der TKG-Novelle gewesen sein, oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich freue mich über weitere Berichte.


    Viele Grüße

    RaphvK

  • Das ist ganz sicher nicht das Ziel des TKG und eher ein erster Versuch, Deinen Anspruch abzuspeisen. Mein Rat wäre, das ganze einmal geordnet aufzuschreiben und per Online-Formular an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zu schicken.


    Im Gesetz steht konkret: „Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“ (§ 57 Abs. 4 Satz 2 TKG).


    Die Regel lässt sich mit einem einfachen Beispiel herunterbrechen: Zahlst Du 40 Euro für Deinen Internet- und Festnetztarif, bekommst aber nur die Hälfte der laut Vertrag normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit, musst Du auch nur 20 Euro zahlen.


    https://www.finanztip.de/internetanbieter/internet-langsam/


    PS: "Zustehen" tun Dir übrigens 38 Mbit/s als durchschnittliche Geschwindigkeit. Das würde aber immer noch eher auf 25 Prozent rauslaufen und nicht auf 11 Prozent.

  • O2 versucht, dich mit dem geringen Rabatt zu bescheißen! Was kannst du anderes in diesem Wirtschaftssystem erwarten? Du mußt Härte zeigen, nur diese Sprache wird von Spätkapitalisten verstanden!

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen!


    Ich habe mich an die Bundesnetzagentur gewendet, bisher allerdings keine Antwort. Von O2 hatte ich allerdings eine Rückmeldung mit dem Betreff "Änderung Ihres o2 my Home Vertrags" im Briefkasten.


    Mir wurde eine Vertragsübersicht geschickt, wie ich sie auch direkt nach Vertragsabschluss bekommen habe, nur dass dort nun ein Rabatt "3,33 EUR Minderung wegen Bandbreite" aufgeführt ist. Außerdem wird dort eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erwähnt und es liegen die AGB und eine Widerrufsbelehrung bei. Sehe ich es richtig, dass O2 meine Beschwerde zum Anlass genommen hat, mir einen minimal rabattierten Neuvertrag anzudrehen, der nun wieder mindestens 24 Monate läuft, wenn ich nicht widerrufe? Was soll ich eigentlich widerrufen, ich habe ja nichts beauftragt, sondern nur eine Minderung verlangt? Das Vorgehen von O2 kommt mir sehr unseriös vor..

  • Sehe ich es richtig, dass O2 meine Beschwerde zum Anlass genommen hat, mir einen minimal rabattierten Neuvertrag anzudrehen, der nun wieder mindestens 24 Monate läuft, wenn ich nicht widerrufe?

    Da wir die Dokumente nicht kennen bzw. nicht gesehen haben, können wir (die Community) das kaum beurteilen.

  • Auch von mir Danke an Finanztip für den Hinweis auf das neue TKG.

    Das gleiche Spiel mit 1 und 1 als Internet Provider.

    Von den vertraglich vereinbarten 100 MBit DSL für 34,99 Euro kommen ausweislich des Messprotokolles nur 64 MBit an. Dies hat sogar ein Telekomtechniker vor 1 Jahr im Auftrag von 1 und 1 per Messung getestet, daher keine Ausrede seitens 1und1 möglich das ich falsch gemessen hätte oder so.

    Also mein Anliegen mit der Bitte um Kürzung im Januar an 1 und 1 herangetragen.

    Immerhin nach nunmehr über 5 Monaten hat man mir 4,50 Euro als Reduzierung angeboten bei einer monatlichen Gebühr von 34,99 Euro für 100 MBit. Nach meinen bescheidenen Mathematikkenntnissen müssten 36 % von 34.99 Euro 12,.60 Euro sein.

    Der Callcentermitarbeiter hat mir lang und breit erklärt die monatliche Pauschale enthalte ja mehr als nur die Bereitstellung der Bandbreite, so dass ich nicht einfach auf einer Minderung von 36 % bestehen könnte. Der nächst niedrigere Tarif mit 50 MBit DSL liege ja bei 29,99 Euro also ist das Angebot von 4,50 Euro doch grosszügig.

    Nachdem ich damit nicht einverstanden war, wurde kurzer Hand seitens 1 und 1 dies als Kündigung erachtet und ich erhielt die Bestätigung meiner Kündigung.

    So geht man heute mit langjährigen Kunden um.

    Also die BNA angeschrieben und um Hilfe gebeten. Die hat sich der Sache angenommen und Anfang Mai an 1 und 1 geschrieben mit der Bitte meiner Beschwerde innerhalb von 2 Wochen abzuhelfen. Und was soll ich sagen, seit nunmehr 5 Wochen immer noch keine Antwort. Die BNA hat mich vorsorglich daraufhin gewiesen, dass sie keine Ansprüche durchsetzen kann. Also dem Grunde nach ein stumpfes Schwert.

    Es hilft nur der Anwalt und die Klage. Also ich hatte mir mehr vom TKG versprochen.

  • Hallo!
    Ich habe grundsätzlich den selben Fall wie Raphael (RaphvK), aber auf einem niedrigeren Niveau: Bei mir sind 10 MBit/s vertraglich vereinbart (o2 MyHome S, 24,99 €/Monat), aber nur rund 2 MBit/s kommen an; die . Auch ich sah zunächst keine Handhabe und habe das Problem nur bei der Störungshotline angesprochen, als ich mal einen Totalausfall hatte. Nach Inkrafttreten der TKG-Novelle dann noch im Dezember 2021 Messungen mit dem neuen Tool nach den entsprechenden Vorgaben: Alles wurde mir so bestätigt, ich habe mit einer Excel-Tabelle die 30 Werte zusammengestellt und darin einen Mittelwert von 2,74 MBit/s errechnet; das Maximum waren 2,91, das Minimum 0,81!

    Mangels anderer Vorgaben habe ich zunächst den Mittelwert zugrundegelegt. Das bedeutete eine Minderleistung von 72,59 %, demzufolge eine Minderung auf 6,85 EUR. Dann Suche nach einem Weg, das Ganze zu übermitteln; schließlich wurde ich auf das Online-Formular von o2 hingewiesen. Eigentlich liegt darin schon der erste Fehler: Man BEANTRAGT damit eine Minderung, obwohl man eigentlich laut Gesetz selbst derjenige ist, der BERECHTIGT ist, das Entgelt zu mindern. Aber gut, wenn es der Beschleunigung der Bearbeitung dient, ... - Formular am 31.12.21 hochgeladen.
    Am 8.2.22 erhielt ich Post - ein Schreiben, das bereits am 1.2. erstellt worden war: Es gab (angeblich) Probleme, weil das angefügte Messprotokoll zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Antrags wegen eines technischen Fehlers nicht mehr eingesehen werden könne (nach mehrals 4 Wochen eigentlich nicht verwunderlich ...) - ich möge den Antrag bitte noch einmal einreichen. Okay, man hat ja Verständnis und ist kooperativ ...: Am selben Tag das Formular noch einmal eingereicht, zusätzlich zum Messprotokoll und meiner Excel-Berechnungstabelle noch einen Widerspruch zur Rechnung vom 13.1.22 und ein Schreiben mit "Wichtigen Informationen zum Minderungsantrag" angehängt ...

    Nun ging es schneller: Ein o2-Schreiben vom 18.2.22 bestätigte mir mein "gutes Recht, eine Kostenminderung zu erhalten", und man habe mir "nun einen monatlichen Rabatt von 2,00 EUR [...] eingerichtet". Für Dezember und Januar würden mir 4,00 EUR nachträglich erstattet.

    Einen Tag später schickte man mir mit dem Betreff "Änderung Ihres o2 my Home Vertrags" (genau so, ohne Bindestriche) die Mitteilung, "... nachfolgend erhalten Sie Informatioinen zu den aktuellen Tarifkonditionen Ihres o2 my Home Vertrags" - mit Zugangsdaten, Vertragsdetails, Produkt- und Preisübersicht, wie bei einem völlig neuen Vertrag, und wieder mit den selben Leistungsangaben und Kosten. Dann folgte der Bereich "Rabatte", wo mir noch einmal der Rabatt von 69,99 € auf den Anschlusspreis ("Aktivierung des Rabatts am 21.05.2019") gewährt wurde und dann die "2,00 EUR Minderung wegen Bandbreite" als "Monatlicher Rabatt auf die Grundgebühr, Aktivierung [...] am 19.2.2022", und dann zwei Seiten mit Widerrufsbelehrungen und Muster-Widerrufsformularen - und abschließend noch vier Seiten Allgemeine Geschäftsbedingungen auf neuestem Stand..

    Genau wie RaphvK habe ich all dem widersprochen. Es gab weitere Schriftwechsel, immer mit langen Bearbeitungs- und Versandzeiten bei o2, auch einmal ein Telefonat. Man meinte erst, mir keinen höheren monatlichen Minderungsbetrag gewähren zu können, gewährte mir dann aber im April doch einen weiteren Rabatt von 8 EUR, wieder mit einer Vertragsänderung wie oben beschrieben, wobei dieser neue Rabatt aber keine Begründung enthält. Ich habe auch dieser Änderung widersprochen, ebenso jeder Monatsrechnung, und mittlerweile zweimal den Hinweis erhalten, dass man mit mir in dieser Sache keinen weiteren Schriftwechsel führen wird.
    Als Begründung hat o2 inzwischen mehrfach geschrieben: "Die bereitgestellte Leistung beinhaltet nicht nur die Datengeschwindigkeit, sondern weitere Leistungskomponenten wie z.B. Telefonanschluss, Telefonflatrates und Datenvolumen. Somit führt eine geringere Geschwindigkeit nicht zu einer entsprechenden prozentualen Minderung des gesamten monatlichen Grundpreises." (So behauptet es ja offenbar auch 1 und 1.) Mein Hinweis, dass im Gesetzgebungsverfahren zwischen Referentenentwurf und endgültig verabschiedeter Fassung ein entsprechender Halbsatz, der eine solche Beschränkung enthielt, herausgenommen wurde, wird ignoriert. Mein Einwand, dass ja auch die Telefonie (mit Flatrate in alle deutschen Netze) über die Internetleitung läuft (VoIP) und deshalb ebenfalls unter der geringen Bandbreite leidet (ich merke das tatsächlich deutlich, wenn ich telefoniere und gleichzeitig Dateien downloade), wird ebenfalls nicht ernstgenommen; man beschränkt sich hier darauf, meiner zusätzlichen Formulierung, dass die Telefonie nur ein Nebenprodukt ist, ohne weitere Begründung zu widersprechen.

    Ich hatte sehr früh die Bundesnetzagentur informiert, die meine Beschwerde an o2 weitergeleitet hat, aber weiter nichts für mich tun konnte. o2 hat darauf zwar mal reagiert, aber außer den beschriebenen Rabatten hat sich nichts getan. Ein zwischenzeitliches Telefonat mit einer o2-Mitarbeiterin, die sich bei mir gemeldet hat, brachte ebenfalls keinen Fortschritt.
    Die Verbraucherzentrale NRW hat mittlerweile ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, das selbst eine Berechnung der Minderung durchführt, und zwar auf Basis des Prozentwerts aus dem kleinsten Wert der Messkampagne (größte prozentuale Abweichung, im Download oder Upload). Auf diese Werte, also den sich daraus ergebenden Minderungsbetrag von 22,97 EUR und den verbleibenden Betrag von 2,02 EUR habe ich meine Forderung schnellstmöglich (und rückwirkend) umgestellt.
    Ich habe den Fall der örtlichen Verbraucherzentrale geschildert, die sich sehr dafür interessierte und über die Landeszentrale NRW ein Abmahnverfahren einleiten will. Dort sucht man zunächst noch weitere "Opfer", die einen gut dokumentierten Fall beisteuern können. Das ist also auch noch keine unmittelbare Hilfe.

    So konnte ich mich nur selbst wehren. Ich habe meine Einzugsermächtigung widerrufen und o2 eine Aufstellung der duch die zuvor erfolgten Lastschriften aufgelaufenen Differenz übersandt, mit der Aufforderung, mir entsprechend korrigierte Rechnungen oder korrigierende Gutschriften zu senden und die Differenz zu überweisen. Hierzu habe ich aber wieder einmal keine Reaktion erhalten. (Nur auf meinen letzten Widerspruch ist man unwirsch eingegangen.) Daher werde ich nun eine Mahnung schreiben.

    Und natürlich habe ich inzwischen eine Zahlungsaufforderung (per Post) und eine Mahnung (per E-Mail) über die aus o2-Sicht offengebliebenen Beträge erhalten. Mal sehen, ob Telefonica so dreist ist, mir einen Mahnbescheid zu senden oder mir den Anschluss zu sperren, verbunden mit einer fristlosen Kündigung, so dass ich mich dagegen wehren muss.
    An einer Beendigung des Vertrags und dem Wechsel zu einem anderen Anbieter bin ich nicht interessiert, denn das Problem liegt eigentlich nicht bei o2, sondern im benutzten Netz - mehr bekäme ich nur über Glasfaser, aber da möchte (oder kann) sich niemand einmieten, um mir einen für meinen Bedarf ausreichenden Anschluss mit 10 oder 16 MBit/s anzubieten - was der Netzbetreiber auch nicht tut. o2 hat den Fehler gemacht, mir einen 10er-Anschluss zu versprechen; dafür habe ich zweieinhalb Jahre lang zuviel bezahlt, und so ist es nicht mehr als angemessen, dass ich nun nur noch entsprechend dem zahle, was ich tatsächlich erhalte.
    Wer also einen ähnlichen Fall hat, melde sich damit bitte schnell bei der Verbraucherzentrale - außerhalb von NRW bitte mit einem Hinweis auf das dort geplante Verfahren, oder direkt dort.

  • Hallo,

    Bei mir besteht ein ähnlicher Fall. Meinst Du man kann die Minderung auch rückwirkend geltend machen? Ich beziehe aktuell einen my Home M Vertrag mit 50 Mbit Download, und erhalte ca 2,5-9,5 Mbit. Das ist schon seit Vertragsbeginn im September letzten Jahres so, allerdings kannte ich da die Messkampagne noch nicht und habe einfach 30 Einzelmessungen an unterschiedlichen Tagen gemacht, was o2 nicht als Messprotokoll akzeptiert hat. Deshalb habe ich jetzt bereits 4 Monate zu viel Geld bezahlt. Ich habe auch versucht den Vertrag direkt zu widerrufen, aber die Widerrufsfrist schien wohl bereits vor Eintreffen der Technikers abgelaufen zu sein. Es gab also garkeine Möglichkeit für mich die Leistung zu überprüfen und mich für einen Widerruf zu entscheiden. Ich zahle aktuell 29,99€ im Monat, wo bereits 10€ abgehen, da mein Mobilfunkvertrag auch über o2 läuft.

  • Hallo, Joderhannes,

    leider habe ich bisher nicht mehr hier ins Forum geschaut. Rückwirkend wird da m.E. nichts gehen. Entscheidend sollte sein, wann Du die Ergebnise der vorgeschriebenen Messkampagne mitteilst und die Minderung geltend machst. Dann müsste es sich in der nächsten Rechnung für den abgelaufenen Monat auswirken. Grundsätzlich ist der "Paketpreis" zu mindern (§ 66 TKG). Wie der sich jetzt bei dir berechnet, mit deinem Rabatt wg. Mobilfunk-"Kombi", kann ich allerdings nicht einschätzen.

  • Und natürlich muss man dann den falschen Rechnungen regelmäßig innerhalb der 8-Wochen-Frist widersprechen, möglichst früh das SEPA-Mandat widerrufen und eine Gegenrechnung aufmachen, wieviel man bisher (seit Beginn der Minderung) zuviel bezahlt hat.

    Hat schon irgendjemand eine vollständige, korrekte Minderung anerkannt bekommen - vom Anbieter oder gerichtlich durchgesetzt?