Freiwillige Beiträge in der Deutschen Rentenversicherung für Zeit im Ausland sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    ich bin 30 Jahre alt und habe letztes Jahr ein paar Monate in den USA gearbeitet. Ich habe die Möglichkeit, für diesen Zeitraum freiwillige Beiträge bei der DRV zu bezahlen, da diese Zeiten ansonsten nicht angerechnet werden und eine Lücke in den Wartezeiten darstellen würden. Ich weiß aber nicht, ob dies für mich sinnvoll ist oder nicht.


    Kurze Übersicht zu mir:


    - Abitur, Bachelor, Master und währenddessen immer mal wieder kurzzeitig pflichtversichert gewesen (Hiwi, Studentenjobs, Ferienarbeit)

    - 9 Monate Praktikum in den USA 2020. Diese Zeiten zählen nicht für die deutsche RV, stellen also eine Lücke dar, da das nach dem Masterabschluss war

    - Nach den USA bin ich nach UK zum Arbeiten gezogen und wohne dort immer noch. Ich bin zwar noch in Deutschland gemeldet, habe hier aber kein Einkommen

    - Es ist unsicher, ob und wann ich jemals wieder nach Deutschland ziehen werde, aber eventuell würden andere EU-Ländern in Frage kommen


    Im Moment habe ich folgende Wartezeiten:

    - 40 Monate Beitragszeit
    - 79 Monate Anrechnungszeit
    - 1 Monat aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung
    - 6 Monate nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedsstaats


    Ich würde die Mindestbeiträge zahlen, um mehr Monate auf die Wartezeiten angerechnet zu bekommen. Es geht mir nur um die Wartezeiten und nicht um die Erhöhung der Rente.


    Kennt sich da jemand aus? Wann machen freiwillige Beiträge Sinn für Deutsche, die im Ausland arbeiten? Werden mir diese freiwilligen Beiträge möglicherweise sogar in UK angerechnet? Die Arbeit in UK wird ja auch in Deutschland mit berücksichtigt.

  • Hallo.


    Schädlich sind die freiwilligen Beiträge nicht, allerdings auch nicht notwendig, sofern parallel Zeiten vorliegen, die aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens oder der EWG-Verordnung anerkannt werden können.

    Falls diese Anrechnung nicht erfolgt macht es schon Sinn, die Lücken zu füllen. 83,70 Euro pro Monat ist ja auch oftmals finanziell zu bewerkstelligen.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Schädlich sind die freiwilligen Beiträge nicht, allerdings auch nicht notwendig, sofern parallel Zeiten vorliegen, die aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens oder der EWG-Verordnung anerkannt werden können.

    Verzeihe mir die Frage, ich kenne mich leider nicht wirklich mit diesen Begriffen aus. Der Zeitraum, in dem ich eventuell Beiträge bezahlen würde, umfasst:


    - 5 Monate in den USA. Ich war zu dem Zeitpunkt in Deutschland kein Student mehr und habe in Deutschland auch anderweitig keine Beiträge bezahlt. Ebenso habe ich in dem Zeitraum keine Beiträge in anderen EU-Ländern gezahlt

    - 2 Monate zwischen dem USA-Praktikum und dem Job in England. Ich war damals zwar in Deutschland, habe aber nicht gearbeitet (auch nicht im Ausland) und auch bisher keine freiwilligen Beiträge dafür gezahlt


    Nach meinem Verständnis ist dies somit eine "echte" Lücke. Die Beiträge wären also sinnvoll?

    Falls diese Anrechnung nicht erfolgt macht es schon Sinn, die Lücken zu füllen. 83,70 Euro pro Monat ist ja auch oftmals finanziell zu bewerkstelligen.

    Richtig, es geht mir nicht um den Betrag, sondern nur darum, eventuelle Wartezeiten nicht zu verschenken.


    Für welche Rentenarten zählen die freiwilligen Beiträge überhaupt? Bringen mir die Monate mit freiwilligen Beiträgen auch was in anderen EU-Ländern? (UK wird ja so wie ich das verstehe immer noch wie ein EU-Land behandelt, was die Rente angeht)

  • Also freiwillige Beiträge zahlen grundsätzlich für alle Altersrenten mit. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur eingeschränkt, aber die wird wahrscheinlich ohnehin nicht das Thema sein.


    Je nach Rentenrecht im Ausland, das dann aktuell ist, sind die deutschen Zeiten dann auch relevant.


    Wenn sonst nichts war in den jeweiligen Monaten (Arbeit, Schule, Studium, Arbeitslosenmeldung) macht es schon Sinn freiwillige Beiträge zu zahlen.


    Ist in den USA denn in dem Zeitraum in die Social Security eingezahlt worden?

  • Ob in die Social Security eingezahlt worden ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Ich habe aber eine Social Security Number. Auf meinen Payslips finde ich nichts von einer Social Security. Dort finde ich nur einen Vanguard 401k, aber aus diesem wurden nach meiner Abreise alle eingezahlten Beiträge wieder entfernt, da ich dort weniger als 2 Jahre gearbeitet habe. Also nach meinem Kenntnis habe ich keine Beiträge in den USA gezahlt, die zählen könnten (ich kann mich täuschen und das Kontenklärungsverfahren mit den USA läuft noch seitens der DRV Nord).


    Ich habe gelesen, dass bei der Berücksichtigung von Zeiten aus dem Ausland entweder alle Zeiten nach EU-Recht ODER alle Zeiten nach Sozialabkommensrecht (also USA) berücksichtigt werden, aber nicht beides gleichzeitig. Das heißt, die paar Monate aus den USA wären also sowieso vermutlich so gering, dass es günstiger wäre, die Zeiten nach EU-Recht zu berücksichtigen, oder? Und dann wären die freiwilligen Beiträge sinnvoll, selbst wenn ich in den USA tatsächlich Zeiten hatte, die angerechnet werden.


    Wird denn UK überhaupt noch nach EU-Recht behandelt oder gibt es dort jetzt auch ein Sozialabkommen?