Hallo zusammen,
ich bin derzeitig in der Situation, dass ich meine Arbeitgeber zum 01.03.2015 wechseln werde. Seit August 2013 bin ich in der PKV versichert. Mein Arbeitsgeberwechsel bedeutet für mich, dass ich die jährliche Beitargsbemessungsgrenze i.H.v. 54.900 € p.a. nicht erreichen werde. Aus dieser Tatsache ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. ist die Grenze i.H.v. 54.900 € für mich maßgeblich?
2. Nimmt mich die GKV mit dieser Begründung "einfach" wieder auf?
3. Lässt mich die PKV "einfach" wechseln?
4. Kann es mir passieren, das ich evtl. 2 Beiträge zahlen muss - sprich GKV und PKV?
5. Wenn ich in 2 Jahren evtl. wieder überhalb der Grenze liege - muss ich dann automatische in die PKV oder kann ich frewillig in der GKV bleiben?
Ich freue mich auf Ihre Nachricht und bedanke mich jetzt schon ganz herzlich!