Rückkehr aus der PKV in die GKV

  • Hallo zusammen,


    ich bin derzeitig in der Situation, dass ich meine Arbeitgeber zum 01.03.2015 wechseln werde. Seit August 2013 bin ich in der PKV versichert. Mein Arbeitsgeberwechsel bedeutet für mich, dass ich die jährliche Beitargsbemessungsgrenze i.H.v. 54.900 € p.a. nicht erreichen werde. Aus dieser Tatsache ergeben sich für mich folgende Fragen:


    1. ist die Grenze i.H.v. 54.900 € für mich maßgeblich?
    2. Nimmt mich die GKV mit dieser Begründung "einfach" wieder auf?
    3. Lässt mich die PKV "einfach" wechseln?
    4. Kann es mir passieren, das ich evtl. 2 Beiträge zahlen muss - sprich GKV und PKV?
    5. Wenn ich in 2 Jahren evtl. wieder überhalb der Grenze liege - muss ich dann automatische in die PKV oder kann ich frewillig in der GKV bleiben?


    Ich freue mich auf Ihre Nachricht und bedanke mich jetzt schon ganz herzlich!

  • Ich kann nur anhand des Beispiels meines Mannes schildern, wie es bei ihm abgelaufen ist.
    Er hatte sich 2001 entschieden für die private krankenversicherung, da er über der BBG verdient hatte, und ihm die Leistungen der PKV besser gefallen haben als die der GKV.
    Als er dann 2009 kurzarbeiten musste ist er vom Verdienst wieder unter der BBG gelandet. Er bekam dann ein Schreiben, ich glaube vom Arbeitgeber oder von der BKK, das weiß ich jetzt nicht mehr, dass er ab ...wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Und der Wechsel ist dann nahtlos vonstatten gegangen. Mein Mann war beim Wechsel zurück in die GKV 44 Jahre alt. Da gibt es nämlich eine Altersgrenze, soviel ich weiß, ab der man nicht mehr von der PKV weg kann.

  • So wie es bei @Nelli's Mann gelaufen ist, entspricht es auch der Rechtslage... ;)


    Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich in 2015 - wie jedes Jahr - erhöht gegenüber 2014 (53.550 Euro) auf 54.900 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 49.500 Euro im Jahr (2014: 48.600 Euro im Jahr).


    Unser duales System aus GKV und PKV ist durch die Vorrangigkeit der GKV geprägt.
    Wenn Du, @Moldi, künftig wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen wirst, bist Du grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Das bedeutet, dass Dich die GKV nehmen muss - ob sie will oder nicht.
    Da kommt es auch nicht auf Deinen Gesundheitszustand an.


    Die PKV muss ihren Vertrag zu dem Zeitpunkt aufheben, zu dem Versicherungspflicht eintritt. Ohne Kündigungsfristen oder sonst irgendeine Einschränkung. Auf keinen Fall musst Du doppelte Beiträge zahlen. Falls Du das willst, kannst Du möglicherweise den bestehenden PKV-Vertrag in eine private Zusatzversicherung umwandeln. Das musst Du mit Deinem PKV-Versicherer abklären.


    Du musst nur aufpassen, falls Du Dich zu diesem Zeitpunkt gerade in ärztlicher Behandlung befindest.
    Dann musst Du den Arzt darauf aufmerksam machen, dass Du ab 01.03. wieder Kassenpatient bist.


    Wenn Du in zwei Jahren wieder oberhalb der Grenze verdienst, kannst Du auch freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.
    Solltest Du wieder in die PKV wechseln wollen, ist dies nur mit erneuter Gesundheitsprüfung (Antragsfragen) möglich.


    Wenn Du unbedingt wieder in die PKV zurück willst, kannst Du Deine jetzt bestehende PKV während der kommenden Pflichtversicherungszeit in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Dann zahlst Du nur eine geringe Prämie, kannst keine Leistungen beanspruchen, behältst jedoch das Recht den PKV-Vertrag auch ohne Gesundheitsprüfung wieder voll aufleben zu lassen, wenn Du wieder oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienst.


    Alles klar?

  • Solange du unter 55 Jahre alt bist, stimmt das oben gesagt soweit.
    mit einer Ergänzung:
    solltest du schon nach kurzer Zeit wieder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen,
    also da reicht schon ein Monat, kannst du trotzdem in der GKV bleiben.
    dies gilt seit 01.08.2013 und hängt mit der "obligatorischen Anschlussversicherung" zusammen.


    schau mal in den Beiträgen hier der letzten 2 Wochen, da wurde einiges zu dem Thema geschrieben.


    und pass auf, hier gibt es jemanden, der dich privat anschreibt und seine Dienste gegen Bares anbietet.

  • War bei meinem Mann auch so. Hatte dann nachdem er wieder oberhalb der BBG verdient hatte die Möglichkeit, entweder bei der GKV weiterhin freiwillig versichert zu bleiben oder wieder in die PKV zu gehen. Er entschied sich für die freiwillige Mitgliedschaft, da wir damals unser zweites Kind bekamen und die PKV somit zu teuer geworden wäre.


    Er hat dann auch, wie @muc vorher erwähnte seine PKV in eine private Zusatzkrankenversicherung abändern können und die Versicherung war so kulant, so lange dieser Zusatzvertrag besteht, die BEA (Beitragsermäßigung im Alter), die er ja nun nicht mehr nutzen konnte, monatlich sind das so ca. 6,- € , wird ihm von dem anfallenden Zusatzbeitrag abgezogen.


    Es muss halt jeder sorgfältig abwägen, ob GKV oder PKV, und möglichst alle Aspekte mit einbeziehen.
    Ich erlebe zum Beispiel des öfteren in meinem Arbeitsalltag, dass privat Krankenversicherte, die über längeren Zeitraum krank waren und privates Krankengeld bezogen haben aus allen Wolken fallen, wenn sie feststellen, dass anders als in der GKV eben keine Beiträge für diese Zeit zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Krankenkasse eingezahlt werden.

  • Hallo zusammen,


    das ist ja wirklich großartig hier! Vielen, vielen Dank - nun bin ich wesentlich schlauer und beruhigt. Leider hatte ich die Situation, dass meinen PKV mir A sagt und die GKV leider B - so dass ich mir aussuchen konnte welcher Aussage ich traue.


    Ganz lieben Dank an Euch und @Herbert Danke für den letzten Hinweis!