Riester kündigen - Abzüge vorher berechnen lassen möglich?

  • Hallo Leute,


    wie so viele andere Menschen überlege ich auch meine Riester entgegen aller Empfehlungen zu kündigen. Auch ich bin leider ein Opfer der großen fairr-Lüge. Eingezahlt sind 21.500 Euro, der aktuelle Stand liegt bei ca. 15.000 Euro...tendenz fallend! X(Mit ein bisschen Rechnerei fällt einem schnell auf dass man selbst mit konservativ gerechneten eigenen Anlageformen vermutlich mehr erwirtschaften wird.


    So oder so - gibt es eine Möglichkeit sich verbindlich berechnen zu lassen wieviel Steuervorteil und Zulagen noch abgezogen werden? Die Vorstellung jetzt meine Steuerbescheide der letzten 10 Jahre zu prüfen stelle ich mir etwa schwierig und fehleranfällig vor. Wie würde ich da überhaupt vorgehen? Ich müsste ja im Prinzip jede Steuererklärung nochmal ohne die Sonderausgaben "simulieren", oder? Oder geht das auch einfacher nachzuvollziehen?


    Zusatzfrage: Gibt es neue Erkenntnisse aus der Politik bzgl. einer Reform der Riester? Ich kann da aktuell - trotz neuer Regierung - sehr wenig (nichts!) finden.


    Beste Grüße


    T.

  • Hallo TimothyBB,


    aus der jährlichen Standmitteilung von rairr sollte die Höhe der jeweils eingegangenen Zulage hervorgehen - bei zehn Jahren zehn Beträge.

    Aus dem jährlichen Einkommensteuerbescheid geht (das steht ziemlich gleich unter der Tabelle ganz oben, in der aufgeführt wird, wie viel Steuern Sie gezahlt haben, wie viel Sie zahlen müssen und wie viel Sie dementsprechend zurückbekommen) explizit die Höhe der auf den Riestervertrag entfallenen Steuererstattung hervor. Macht bei zehn Jahren zehn Beträge ... (soll heißen, da muss nichts neu berechnet werden).

    Bei zehn Jahren zwanzig Beträge zusammenaddieren und Sie wissen, welcher Betrag von Ihrem Riesterguthaben (abgesehen von der vermutlich zusätzlich anfallenden Bearbeitungsgebühr) dafür abgezogen wird.


    Und auch wenn Sie möglicherweise fest entschlossen sind, den Schlussstrich zu ziehen - wenn der aktuelle Stand so deutlich unter den Einzahlungen einschl. Zulagen ist, sollten Sie den Vertrag zwar wohl ruhend stellen, aber ggf. bis zum "natürlichen" Ende "durchhalten". Dann muss fairr das eingezahlte Kapital einschl. Zulagen verrenten bzw. auszahlen.

    Evtl. kann sich zu diesem Thema jemand anderes qualifizierter äußern als ich - Referat Janders kann das möglicherweise überzeugender ...


    Grüße


    BSHKunde

  • Hallo.


    Steuern sind nicht mein Thema, daher:

    Obacht! Laienmeinung, dargestellt mit Laienverständnis!


    Zu den gewährten Zulagen können noch Steuervergünstigungen kommen.


    Ich zahle z. B. 1000 Euro Beitrag selbst und bekomme 175 Euro Zulage. Bei einem Steuersatz von z. B. 20% würden mir die 1000 Euro Beitrag 200 Euro an Steuererstattung bringen. Abzüglich der Zulage von 175 Euro ergibt sich eine Steuererleichterung von 25 Euro.


    Wenn die Zulage(n) weniger als Beitrag × Steuersatz ist/sind, dann kann man theoretisch einfach mit Beitrag × Steuersatz rechnen, was im Zweifel vom Vertragsguthaben abgezogen wird.


    Je weiter das aktuelle Vertragsguthaben unterhalb des Garantieguthabens (Eigenbeiträge + Zulagen) liegt und je weniger Zeit bis zum Auszahlungsbeginn verbleibt, desto mehr Sinn macht es, den Vertrag nicht zu kündigen.


    Die Alternativanlage muss aus Guthaben - Abzüge bei schädlicher Verwendung mehr als die garantierte Summe machen. (Inflation geht in beiden Fällen hinterher noch davon ab.)


    Vielleicht war das hilfreich, vielleicht auch nicht.

  • Älterer Thread, aber dennoch für mich aktuell.

    Angenommen ich kündige meine fondsgebundene Riester Rente heute.


    Wird dann der Betrag abzüglich Zulage, Steuerrückzahlung und Abgeltungssteuer überwiesen? oder wird mir dann quasi eine Rechnung der Zulagenstelle oder Finanzamt (oder wem auch immer) gestellt, wo ich den Teil der Zulagen und die Steuerrückzahlung hin zurücküberweisen muss? Die Abgeltungssteuer müsste soweit der einfachste Part sein.

  • aus:

    https://www.ihre-vorsorge.de/m…urueckzahlen-muessen.html

    Was muss man wie zurückzahlen?

    Die gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen und auch die über die Steuererklärung gewährten zusätzlichen Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug müssen zurückgezahlt werden.

    Zuständig für die Rückforderung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die einen Rückforderungsbescheid erlässt – dafür hat sie auch rückwirkend vier Jahre Zeit. Haben Sie in 2019 eine Zulage beantragt, beginnt die vierjährige Frist Anfang 2020 und endet am 31.12.2023.

    Das Geld wird vom Anbieter aus ihrem Riester-Vertrag entnommen und an die ZfA geleitet. Außerdem müssen Sie die im angesparten Kapital enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen voll als „sonstige Einkünfte“ versteuern.

    Der zu versteuernde Betrag ergibt sich, indem die Eigenbeiträge und die Altersvorsorgezulagen vom geförderten Altersvorsorgevermögen abgezogen werden – der Rest ist dann steuerpflichtig.





    d.h. du bekommst nur das Guthaben welches nach Abzüge der Zulagen und Steuervorteile übrig bleibt überwiesen.

  • d.h. du bekommst nur das Guthaben welches nach Abzüge der Zulagen und Steuervorteile übrig bleibt überwiesen.

    das ist für mich tatsächlich die bequemste Variante. d.h. (nur um sicher zu gehen). Wenn aus 38000€ dann halt eben 16.000€ werden, dann kann ich mit den 16.000€ machen was ich will, ohne das da noch eine etwaige Forderung kommt.