Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe einen thesaurierenden ETF in 2 Tranchen gekauft. Einmal für 8000 €, und dann nach 3 Wochen einen zweiten Teil desselben ETF auch für 8000 €. Wenn ich nun diesen ETF wieder verkaufen will, muss ich dann beide Tranchen verkaufen, oder kann ich auch nur einen Teil verkaufen ? Also den ganzen ETF, oder einen der beiden Teile ?
Frage 2: Wenn ich einen ETF verkauft habe, und der Gewinn liegt deutlich unterhalb der Grenze von 801 € meines Freistellungsauftrages, muss ich dann diesen Verkauf noch in der kommenden Steuererklärung angeben, oder muss ich das erst tun, sobald der Gewinn über den 801 € liegt ? Ich möchte nämlich einen ETF verkaufen, der schon seit Monaten nur 5 bis 10 Cent über meinem Einkaufspreis liegt.
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