Auszahlung der Entgeltumwandlung und Steuer

  • Hallo und frohes neues Jahr an alle,

    Ich soll für diese Frage zu Steuerberater gehen. Aber die Steuer ist schon bedrückend und eine zusätzliche Ausgabe ist eine Zumutung. Ich hätte diese Form der Altersvorsorge niemals getätigt, wenn ich damals so informiert worden wäre.


    Ich habe seit November 2003, also vor dem Steuerreform, angefangen, für meine Altersvorsorge zu sparen.

    Im März 2020 habe ich ca. 42.000€ einmalig erhalten. Davon zeiht meine Krankenkasse 120 Monate lang insgesamt 7582€ ab.


    Ich habe jetzt den Steuerbescheid mit den Renten zusammen, Ich soll ca. 12.000€ (20% Pauschalsteuer?) für das Jahr 2020 nachzahlen. für das Jahr 2021 hätte ich auch 12.000 zahlen müssen und für das Jahr 2022 soll ich viertel jährlich 3000€ vorauszahlen.


    Ich muss natürlich einen Widerspruch erheben, da die Einnahme einmalig 2020 war und nie wieder kommt.

    Weil er keine aufschiebende Wirkung hat, muss ich jetzt 24.000€ sofort zahlen.


    Meine Frage ist, muss das Finanzamt vom 42.000€ die KK-Beiträge 7582€ abziehen und dann vom Rest 34.418€ versteuern oder?


    vielen Dank für die Aufklärung,

  • Hallo.


    Wenn einmalig 42.000 Euro ausgezahlt werden, dann fallen doch nicht jährlich 12.000 Euro an Steuern an. Bitte noch einmal den Steuerbescheid anschauen.

    In der Nachforderung des FA werden die Beiträge aller Wahrscheinlichkeit nach bereits berücksichtigt sein, falls nicht ist spätestens dies ein Grund für einen Einspruch.

  • Also eigentlich sollten Einmalzahlungen aus Altverträgen steuerfrei ausgezahlt werden.

    Die Steuerpflicht greift m.W. nur, wenn die Einzahlung durch den Arbeitgeber steuerfrei war.

    Und ansonsten käme die Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte in Frage.


    davon ab:

    Es werden in jedem Steuerbescheid nur die Krankenkassenbeiträge steuermindernd angesetzt, die in diesem Jahr gezahlt wurden. Das ist dann diesmal halt ein großer Brocken an Einkommen, dafür ist in den nächsten Jahren ggf mehr Krankenkasse abzugsfähig als an Rente reinkommt. Eventuell kommst du dann auf Null Einkommensteuer, und hast noch Freiraum bei den Steuern auf Kapitalerträge.

  • Bitte noch einmal den Steuerbescheid anschauen.

    Vielen Dank für die Rückmeldung,

    Es ist ganz klar ein Irrtum, weswegen ich schrieb, dass ich Widerspruch einlege.

    Im Bescheid steht, 12000€ für 2020, 12000€ für 2021 die Vorauszahlung nicht geleistet, 2022 Vorauszahlung viertel jährlich 3000€.

    Die 24000€ Steuer ist jetzt fällig.

  • davon ab:

    Es werden in jedem Steuerbescheid nur die Krankenkassenbeiträge steuermindernd angesetzt, die in diesem Jahr gezahlt wurden. Das ist dann diesmal halt ein großer Brocken an Einkommen, dafür ist in den nächsten Jahren ggf mehr Krankenkasse abzugsfähig als an Rente reinkommt. Eventuell kommst du dann auf Null Einkommensteuer, und hast noch Freiraum bei den Steuern auf Kapitalerträge

    Vielen Dank für die Aufklärung,