Hallo und frohes neues Jahr an alle,
Ich soll für diese Frage zu Steuerberater gehen. Aber die Steuer ist schon bedrückend und eine zusätzliche Ausgabe ist eine Zumutung. Ich hätte diese Form der Altersvorsorge niemals getätigt, wenn ich damals so informiert worden wäre.
Ich habe seit November 2003, also vor dem Steuerreform, angefangen, für meine Altersvorsorge zu sparen.
Im März 2020 habe ich ca. 42.000€ einmalig erhalten. Davon zeiht meine Krankenkasse 120 Monate lang insgesamt 7582€ ab.
Ich habe jetzt den Steuerbescheid mit den Renten zusammen, Ich soll ca. 12.000€ (20% Pauschalsteuer?) für das Jahr 2020 nachzahlen. für das Jahr 2021 hätte ich auch 12.000 zahlen müssen und für das Jahr 2022 soll ich viertel jährlich 3000€ vorauszahlen.
Ich muss natürlich einen Widerspruch erheben, da die Einnahme einmalig 2020 war und nie wieder kommt.
Weil er keine aufschiebende Wirkung hat, muss ich jetzt 24.000€ sofort zahlen.
Meine Frage ist, muss das Finanzamt vom 42.000€ die KK-Beiträge 7582€ abziehen und dann vom Rest 34.418€ versteuern oder?
vielen Dank für die Aufklärung,