Liebe Community,
da ich keine Antwort im world wide web gefunden habe, stelle ich meine Frage hier: Ich habe in 2021 vermutlich mehr Kapitalerträge als den Sparerpauschbetrag erwirtschaftet, habe aber weniger Einkünfte als den Grundfreibetrag, weswegen eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist. Ich frage mich jetzt, ob es möglich ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend (für das Jahr 2021) zu beantragen? Dies würde ich dan tun sobald ich von der Bank die Höhe der Kapitalerträge empfangen habe.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Beste Grüße
MarvinDan