Mir ist bekannt, dass sich die Freibeträge seit 1.1.22 verändert haben. Meine Fragen beziehen sich auf das Jahr 2021.
Ehrenamtliche Funktionsträger erhalten in unserem Sportverein über den vollen Steuerfreibetrag eine Zuwendungsbescheinigung. Das ist mir logisch.
Müssen Übungleiter einen Nachweis über die Einsatzzeit erbringen oder kann jeder ÜL den vollen Steuerfreibetrag inform einer Zuwendungsbescheinigung erhalten, egal ob sie/er täglich oder nur 1mal in der Woche im Einsatz ist?
Bekommt ein ÜL eine Art Weihnachtsgeld z.B. in Höhe von 400 Euro, dann kann die Zuwendungsbescheinigung nach meinem Verständnis nur noch über 2000 Euro ausgestellt werden.
Und wie verhält es sich bei ehrenamtlich tätigen Platzwarten? Für sie könnte höchstens über 720 Euro eine Zuwendungsbescheinigung erstellt werden. Aber diese Personen muessen doch sicher einen Zeitnachweis führen?