Vereinsarbeit

  • Mir ist bekannt, dass sich die Freibeträge seit 1.1.22 verändert haben. Meine Fragen beziehen sich auf das Jahr 2021.

    Ehrenamtliche Funktionsträger erhalten in unserem Sportverein über den vollen Steuerfreibetrag eine Zuwendungsbescheinigung. Das ist mir logisch.

    Müssen Übungleiter einen Nachweis über die Einsatzzeit erbringen oder kann jeder ÜL den vollen Steuerfreibetrag inform einer Zuwendungsbescheinigung erhalten, egal ob sie/er täglich oder nur 1mal in der Woche im Einsatz ist?

    Bekommt ein ÜL eine Art Weihnachtsgeld z.B. in Höhe von 400 Euro, dann kann die Zuwendungsbescheinigung nach meinem Verständnis nur noch über 2000 Euro ausgestellt werden.

    Und wie verhält es sich bei ehrenamtlich tätigen Platzwarten? Für sie könnte höchstens über 720 Euro eine Zuwendungsbescheinigung erstellt werden. Aber diese Personen muessen doch sicher einen Zeitnachweis führen?

  • Hallo.


    Die Fragen wären eigentlich an den/die KassenwartIn/SchatzmeisterIn des Vereins zu richten.


    Wenn der Verein die Entschädigung zeitunabhängig (bereits bei einer Stunde Einsatz im Jahr) zahlen würde, dann ist das Vorgehen in Ordnung. Falls nie geplant war, die Entschädigung zu zahlen, dann dürfte die Steuerbescheinigung nach meinem Verständnis nicht ausgestellt werden. (Aber ich bin kein StB oder Finanzamtsprüfer.)

  • Hallo Sportsfreund , willkommen im Finanztip-Forum.


    Ich bin mit der Schatzmeisterin eines gemeinnützigen Vereins verheiratet und mit rollen sich gerade die Zehennägel. So wie beschrieben darf es nicht sein. Dazu bitte lesen den Abschnitt zu Aufwands- und Rückspende in https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/ , gleichlautend hier https://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/


    Alle Deine Fragen müssen in dem Vorstandsbeschluss stehen, auf dessen Basis die Zahlung der durch die jeweiligen Freibeträge abgedeckten Beträge erfolgt. Unser Landessportbund hat Musterverträge etc., das hat ggf. auch Eurer. Hier mal ein ganz gutes Merkblatt zum Thema https://www.sportbund-rheinlan…UeLVertraegen_2021_01.pdf


    Die erhöhten Beträge gelten bereits für 2021 (s.a. in den verlinkten Beiträgen).