12 Wochen Sperrzeit bei geplatzter Jobzusage unter Vorbehalt?

  • Liebe Leute,

    Ich hatte Mitte November ein Bewerbungsgespräch, das positiv verlief und habe eine Jobzusage zum 01.01.2022 bekommen. Schriftlich, aber unter Vorbehalt der weiteren Coronamassnahmenentwicklung. Daraufhin hatte ich zum 31.12. meinen alten Job gekündigt, dieser war auch nicht mehr tragbar. Leitende Funktion, gute Bezahlung, aber Überstunden und Überarbeitung ohne Ende.

    Ende Dezember verschob sich der Beginn auf den 15.01. und ich dachte mir perfekt, 2 Wochen Urlaub. Arbeitslos oder arbeitssuchend hatte ich mich nicht gemeldet, da ich dem Staat schlicht nicht für 2 Wochen auf der Tasche liegen wollte, bzw. mir der Aufwand dafür auch einfach zu groß war.

    Nun erhielt ich jedoch vor ein paar Tagen den Anruf, dass man mich aufgrund der nunmehr verschäften Coronaregeln nicht mehr einstellen könne. Kann man auch verstehen, ist ein Job im Event-Gastrobereich und ich bat den nun noch nicht Arbeitgeber mir dies nocheinmal schriftlich mitzuteilen mit den Eckdaten -wann ich mich beworben hatte - wann das Gespräch war - wann man den Anfang verschob und wann man mir warum absagte. Dieses Schreiben habe ich auch erhalten.

    Nun teilte mir das Arbeitsamt vorab der entgügltigen Entscheidung jedoch mit, dass ich aus deren Sicht ganz klar aus eigenem Verschulden arbeitslos sei und somit für 12 Wochen vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt sein werde. Ich hatte jedoch gelesen, dass auch die "berechtigte Aussicht auf eine neue Anstellung" ein trifftiger Grund sei um zu kündigen.

    Hat jemand von euch bereits ähnliche Erfahungen gemacht`? Wie ist es ausgegangen? Oder wie ist eure Einschätzung? Die Zustände bei dem alten Job und ein Vorgehen gegen den nun doch nicht Arbeitgeber sollen hierbei keine Rolle spielen. Ersteres ist schwer zu beweisen und zweiteres möchte ich nicht, wäre wohl auch nicht möglich, da die Zusage unter Vorbehalt war.

    Danke für eure Antworten.

  • Na... das ist doch ein gefundenes Fresschen für einen Anwalt für Arbeitsrecht.


    Jobzusage ist Jobzusage und der genannte Vorbehalt dürfte mMn unwirksam sein, wie auch das Verschieben... aus welchen Gründen auch immer. Ohne Kündigung desd alten Arbeitsverjältnisses hättest du das neue nicht antreten können.

    Ob und inwieweit die Argumentation des AA passt, mag ich nicht beurteilen. Hier schaut's eher danach aus, als sei der neue AG dir gegenüber 'schadenersatzpflichtig'...


    Aber, wie gesagt, ab zum Anwalt. Ich denke mal, ein Arbeitsrichter wird sich gewaltig freuen, einem solchen AG eine Klatsche zu verabreichen.

  • Der Staat versucht immer zu sparen... meiner Meinung nach hast du nichts falsch gemacht und die Sperrfrist dürfte hier nicht greifen weil du ja gekündigt hast unter der aussicht einer neuen Arbeit. Aber da du ja aktuell keine Arbeit hast hilft dir wahrscheinlich nur eine Klage :(