TEILVERKAUF einer Immobilie

  • Hallo alle zusammen,

    wer hat Erfahrungen mit dem Teilverkauf einer bezahlten Immobilie? Wir sind ein Rentner- Ehepaar ohne Erben, wollen unser Lebenswerk verprassen. Unsere Bedenken liegen vor allem in der Frage: was passiert wenn der Geldgeber pleite geht und er "unsere" Immobilie in andere Hände geben muss?

    MfG

  • Habt ihr den Artikel schon gelesen?

    https://www.finanztip.de/immobilienverrentung/teilverkauf/


    Die 3-4% Nutzungsgebühr sind nicht besonders zu eurem Vorteil in einer Zeit in der Immobilien häufig für 40 Jahreskaltmieten verkauft werden. Für die Instandhaltung des ganzen Hauses kommt ihr auch auf.

    Dazu kommt das Problem dass eine halbe Immobilie später auf dem freien Markt ziemlich unverkäuflich sein dürfte. Wenn das Geld vom Teilverkauf aufgebraucht ist, wird also nur die gleiche Firma wieder in Frage kommen. Ob die dann in 15 Jahren noch einen vernünftigen Preis macht...?


    Deutlich günstiger erscheint mir da die Immobilie zu verkaufen und eventuell einen Mietvertrag mit dem Käufer zu schließen wenn man am selben Platz wohnen will. Dann seid ihr auch die Instandhaltung los


    edit:

    hier noch ein ausführlicherer Artikel der auch das Thema Insolvenz behandelt:

    https://immo.info/immobilienre…siko-sicherheit-sinnvoll/

    Ich musste dabei auch staunen was für Klauseln drin sind...garantierte Wertsteigerung von 15%...

  • Hallo marmat50 willkommnen im FT-Forum,

    ich empfehle die Internet-Seite der Verbraucherzentrale. Da es sich um einen sehr großen Betrag und Einschnitt ins Leben handelt, macht auch ein persönlicher Termin dort Sinn. Ein Rat hier im Forum wird sehr schwer, da müssten alle Daten bekannt sein.

  • Ein Rat hier im Forum wird sehr schwer, da müssten alle Daten bekannt sein.

    Ganz so offen würde ich das nicht formulieren. Das Modell kombiniert die Nachteile von Eigentum und Miete, dabei fügt es noch einige zusätzliche Fallstricke und Kosten hinzu.

    Mit fällt aktuell keine Konstellation ein in der das wirklich die beste Lösung wäre.

  • marmat50 meine Frau und ich haben uns auch viel mit dem Thema Immobilienverrentung beschäftigt. Am Ende haben wir uns für einen Teilverkauf entschieden und genau deine Frage, hatten wir uns damals auch gestellt. In unserem Vertrag ist es so geregelt, dass die monatlich zu zahlenden Nutzungsentgelte zugunsten der finanzierenden Bank abgetreten werden.


    Diese Nutzungsentgelte werden praktisch von uns monatlich direkt an die finanzierenden Bank gezahlt. Dadurch hat der Teilverkauf Anbieter rechtlich und tatsächlich keine Möglichkeit, über Gelder auf diesem Konto zu verfügen. Weshalb zum einen die finanzierende Bank aber auch wir die Absicherung haben, dass das Nutzungsentgelt zur Bedienung der Leistungsraten verwendet wird. Für uns ist in diesem Zusammenhang eine Absicherung des Wohnungsrechts im 2. Rang hinter der Finanzierungsgrundschuld vertretbar und risikoadäquat, weil die Notwendigkeit einer Zwangsverwertung faktisch ausgeschlossen ist, solange wir das Nutzungsentgelt weiterhin an die Bank zahlen.

    Kurz gesagt: wenn der Teilverkauf Anbieter Insolvenz anmeldet, bleiben wir Eigentürmer von 70% unseres Hauses und solange wir das Nutzungsentgelt für die 30% des Teilverkaufes an die Bank zahlen, darf auch dieser Teil nicht verpfändet werden.

    Unserer Erfahrung nach, bietet nicht jeder Teilverkauf Anbieter diese Sicherheit an. Wir haben uns vor ca. 1,5 Jahren für einen Anbieter aus Hamburg entschieden. Das ist die Internetseite: https://www.verkaufenaberbleiben.de/

  • Leider gibt es sehr wenige wirklich unabhängige Berater im Bereich der Altersfinanzierung. Ja, das Thema Teilverkauf ist ein Teil der Immobilienverrentung. Die Immobilienverrentung Wiederrum ist Teil der Altersfinanzierung. Jede Situation ist unterschiedlich, jeder Eigentümer hat einen anderen Bedarf. Die Mitarbeiter von [Link von der Mod entfernt] beraten unabhängig anhand einer Bedarfsanalyse. Über 4000 mal pro Jahr und einige Male ist auch der Teilverkauf das probate Mittel. Oftmals aber auch z.b. eine Seniorenfinanzierung oder auch der Vollverkauf mit Wohn- oder Nießbrauchsrecht.


    In jedem Fall - wie immer - gilt es sich möglichst umfasst und eben neutral und unabhängig Beratung zu holen.