BGH-Urteil 04/21

  • Guten Tag,


    mit dem Finanztip Musterbrief habe ich im September 2021 die seit 2018 zuviel gezahlten Girokonto-Gebühren detailliert aufgeführt und von der Postbank zurückgefordert.

    Hierauf erhielt ich zunächst ein Schreiben von der Postbank, in dem sämtliche Entgelte aufgeführt wurden, welche für die mit meinem Konto verbundenen Dienste gezahlt wurden: Für den Zeitraum von 2018 - 2020 insgesamt 168,80 Euro

    Da das Jahr 2021 nicht erwähnt wurde, wartete ich ab.

    Ende Oktober 2021 erhielt ich ein weiteres Schreiben von der Postbank, in dem mir für den Zeitraum von Januar 2018 bis März 2021zuviel gezahlte Kontoführungsentgelte incl. Zinsen von 29,52 Euro zurückerstattet wurden. Die Entgelte für das zweite und dritte Quartal 2021 würden unter Vorbehalt berechnet. Wie ich im Finanztip leider zu spät gelesen habe, habe ich den Widerspruch für das Jahr 2018 versäumt;(.

    Vor zwei Tagen erhielt ich nun wieder ein Schreiben der Postbank, in dem mir die Aufhebung der Vorbehalte für das 2. und 3. Quartal 2021 mitgeteilt wurde. Im Klartext: die monatlichen Kontoführungsgebühren von 5,90 Euro wurden weiter berechnet, jedoch erhielt ich, mit Hinweis auf das BGH-Urteil, einen Beitrag von 4,25 Euro pro Quartal zurückerstattet.

    Meine Fragen:

    1. Macht es Sinn, gegen dieses Verhalten der Postbank, mit vertretbarem Aufwand, Widerspruch einzulegen.

    2. Ich beabsichtige, mein seit 40 Jahren bestehendes Postgirokonto zum 31.01.2022 zu kündigen. Hätte dies bei einem Widerspruch, bzw. bei einem Anschluss an eine Musterklage (sinnvoll?) evtl. negative Auswirkungen?


    Schon mal im voraus herzlichen Dank für Eure Antworten und Tips