Wasserschaden durch Kühlschrank

  • Hallo,

    in unserer Küche hat der Kühlschrank im hinteren Bereich durch einen defekten Kondenswasserbehälter Flüssigkeit verloren.

    Dadurch ist eine Laminatplatte und die Randleiste aufgequollen. Wird dieser Schaden von einer Versicherung (z.B. Hausrat) abgedeckt?

    Grüße

    Hans

  • Hallo ehhh5260,


    das Laminat ist ein Gebäudebestandteil und würde, wenn ein versicherert Schadenfall vorliegt, über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sein.


    Im Standard deckt die Leitungswasserversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung Schäden, die wie der Name schon sagt, irgendwie mit Leitungen oder Rohren zu tun haben. In den Musterbedingungen des GDV gibt es zwei Erweiterungen, Schäden durch Wasser aus Wasserbetten und Aquarien. Jede Versicherungsgesellschaft kann in ihren Bedingungen diese Erweiterungen übernehmen, einschränken oder noch weiter ausbauen. Meine Wohngebäudeversicherung hat z.B. noch zusätzlich Schwimmbecken, Zimmerbrunnen und Wassersäulen dazu genommen. Aber Kühlgeräte sind auch nicht dabei. Lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, aber viel Hoffnung besteht nicht.


    Wenn der Kühlschrank nicht älter als zwei Jahre war, haben Sie gegenüber dem Händler nicht nur einen Gewährleistungsanspruch auf Reparatur, sondern auch auf Übernahme des Schadens.


    Falls Sie die Wohnung gemietet haben, hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch Ihnen gegenüber wegen Beschädigung der Mietsache. Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss der sog. Mietsachschäden, könnte die Versicherung ggf. den Schaden übernehmen. Das kommt es aber sehr auf die konkreten Randbedingungen an. Denn die Versicherung übernimmt nur Schäden, wo Ihnen zumindest eine leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.


    Und zum Schluss, wie groß ist der Schaden? Lohnt sich deswegen ein Rechtsstreit?


    Gruß Pumphut

  • Hallo lieberjott,

    In meiner ist "Wasser- und Gasverlust" separat aufgeführt und würde dann vermutlich so etwas abdecken.

    Vorsichtshalber bitte einmal nachlesen. Unter der Überschrift:


    „Kosten für Wasser- und Gasverlust“


    steht bei meiner Hausratversicherung:


    „Bei einem versicherten Rohrbruch leisten wir auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser oder Gas.“


    Ist wohl etwas anderes als beschädigtes Laminat.


    Gruß Pumphut

  • Ja, das ist jetzt etwas irreführend:). Aber immer noch besser, als wenn der gelöschte, ursprüngliche Beitrag #7 stehen geblieben wäre. Ich habe mich jetzt mal selbst gemeldet, vielleicht wäre eine größere Bereinigung sinnvoll.

  • Hallo,

    Das liest sich jetzt als würdet ihr beide Euch gegenseitig bekämpfen.

    Nö, gar nicht. Xenia hat die alte #7 gelöscht. Allerdings rutschen offensichtlich alle späteren Posts dann eine Nummer zurück, was jetzt schon so aussieht, als würden R.F. und ich uns streiten. Zumindest hier sind wir aber einer Meinung.


    Gruß Pumphut

  • Ja, ist mir aus dem Kontext klar geworden.

    Aber vielleicht wäre tatsächlich, wie von R.F. vorgeschlagen, ein Abschneiden unserer nicht sachdienlichen Beiträge ab (der neuen) #7 durch die Moderation hilfreich um Verwirrung zu vermeiden.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,

    meine Kollegin hat das glaub ich bereits gesehen und den Inhalt entfernt, aber hier nochmal der Reminder:

    Bitte nutzt für solche wichtigen Inhalte den "Melde-Button" (das ist das Warndreieck unter jedem Beitrag). Falls ich mal nicht da bin (jupp, auch ich hab hin und wieder Urlaub ^^), dann sehen das meine Kolleginnen und Kollegen und können darauf reagieren. Wenn Ihr nur mich taggt, dann seh ich das - wie jetzt - leider viel zu spät.