Erbrecht

  • Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Mein Mann hat noch einen Sohn aus erster Ehe.

    Wir haben keinen Ehevertrag. Möchten aber ein Berliner Testament richtig abfassen.

    Was erbt der Sohn aus erster Ehe?

  • Alle 3 Kinder werden gleichbehandelt mit Dritteln, ausser der Vater setzt ein Testament auf, in dem der Vater seinem ersten Kind mindestens den Pflichtteil gewähren muss (ein Sechstel).

  • Hallo ullaly,

    Was erbt der Sohn aus erster Ehe?

    Das kommt darauf an, wer verstirbt. Wenn Sie zuerst versterben, erbt der Sohn Ihres Mannes nach gesetzlichen Regelungen nichts, da nicht mit Ihnen verwandt.


    Verstirbt Ihr Mann zuerst, erben nach Gesetz Sie und gleichberechtigt die drei Kinder des Mannes.


    Ansonsten ist die wichtigste Frage, was wollen Sie bezwecken; alles Vermögen an den überlebenden Ehegatten und nach dem Tod des zweiten gleichmäßige Verteilung auf die Kinder, oder ein Kind soll möglichst wenig bekommen, oder beim Tod des ersten Ehegatten soll der überlebende möglichst wenig bekommen und die Kinder möglichst viel (soll es auch geben), oder…? Und bitte auch nicht ganz vergessen, darf der überlebende Ehegatte das nach Berliner Testament ererbte Vermögen verschleudern oder nur den Ertrag für sich behalten (die Früchte ziehen)?


    Wenn Sie sich über diese Fragen klar geworden sind, ist je nach Vermögenshöhe und Kompliziertheit der angestrebten Konstruktion ggf. weitere professionelle Beratung sinnvoll.


    Gruß Pumphut