Handwerkerleistungen

  • Mir hat das Finanzamt im Steuerbescheid geschrieben:"Ohne den gesonderten Ausweis der Lohnanteile in der Rechnung können Handwerkerleistungen steuerlich nicht berücksichtigt werden."

    Ich denke mir das Finanzamt bringt hier zwei Dinge durcheinander. Und zwar die Begriffe Lohn und Arbeitsleistung.

    Richtig ist zwischen Arbeitsleistung und Materialeinsatz zu differenzieren. Materialeinsatz kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Das ist mir klar. Die von mir eingereichte Rechnung meines Schornsteinfegers, ist eine reine Arbeitsleistung ohne Materialeinsatz. Oder habt Ihr schon mal eine Rechnung erhalten, wo Lohn ausgewiesen ist ? Bei Einmannbetrieben erkenne ich auch keine Lohnzahlung.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,

    vom Schornsteinfeger habe ich immer nur die Rechnung mit z.B. der Position "Abgasmessung gemäß XY" bekommen und das Finanzamt hat die auch akzeptiert. Teilweise habe ich diese Position nur in die Vordrucke übernommen und die Rechnung gar nicht eingereicht, was auch akzteptiert wurde.
    Bei Umbauten/Renovierungen habe ich Rechnungen bekommen, wo Lohn und Material getrennt aufgeführt waren, teilweise musste ich diese Aufsplittung nachfordern, weil es in der Originalrechnung nicht erkennbar war.

  • Hallo.


    Meine Ein-Mann-Fliesenleger-Kolonne hat eine aufgedröselte Rechnung geliefert, aber da war auch nur nach Arbeitsleistung und Material getrennt.


    Warum sich Dein Finanzamt da so anstellt, es ist ja bekanntermaßen nicht der erste Vorfall, weiß ich auch nicht. Kann Dein Schornsteinfeger noch bescheinigen, dass er kein Material in Rechnung gestellt hat?

  • Einspruch einlegen und mal zynisch fragen, welche Materialien ein Schornsteinfeger wohl für seine Messungen verbrauchen sollte.


    Das Streichen ist so dumm, da muss ein Azubi am Werk gewesen sein.

  • Hallo Thebat ,

    ich denke mir das so, Lohn ist doch der Anteil, den ein Handwerksunternehmer seinen Arbeitern zahlt. Bei der Rechnungslegung muß der Unternehmer doch noch seine Unkosten und den Gewinn dazurechnen. Ich denke mir, er ist nicht verpflichtet den Lohnanteil auf der Rechnung auszuweisen.

    Bei mir hatte ich vor Jahren schon eimal Streit mit der Dame vom Finanzamt. Sie wollte mir damals meinen NV-Antrag nicht bearbeiten. Daraufhin habe ich mich beschwert. Die Vorgesetzte hatte mir daraufhin die NV-Bescheinigung ausgestellt. Kann sein, dass das noch Nachwirkungen zeigt.

    Gruß


    Altsachse

  • Lohn ist doch der Anteil, den ein Handwerksunternehmer seinen Arbeitern zahlt

    Die Höhe des Lohnes, die der Unternehmer seinen Mitarbeitern zahlt, wird er dir kaum explizit ausweisen ;-)... wie du dir schon denkst.


    ... seine Unkosten und ...


    Mit 'Unkosten' sind gemeint: ... unvorhergesehene, hohe Kosten; teilweise, aber kaufmännisch ungenaues Synonym für Kosten. Herkunft: Zusammensetzung aus dem Präfix un- und dem Substantiv ...


    Kann sein, dass das noch Nachwirkungen zeigt.

    Das ist durchaus möglich. Ich kenne das aus eigener Erfahrung, nachdem ich die Klärung einer "Sauerei" am Finanzgericht durchgefochten hatte.

  • Hallo Thebat ,

    ich denke mir das so, Lohn ist doch der Anteil, den ein Handwerksunternehmer seinen Arbeitern zahlt. Bei der Rechnungslegung muß der Unternehmer doch noch seine Unkosten und den Gewinn dazurechnen. Ich denke mir, er ist nicht verpflichtet den Lohnanteil auf der Rechnung auszuweisen.

    Ich habe das Gefühl, dass du das etwas falsch oder zu buchstäblich verstehst. Mit "Lohnanteil" ist die Arbeitsleistung gemeint oder der Stundensatz oder wie auch immer man das nennen will. Auch mein Steuerprogramm von Buhl kennt in der entsprechenden Eingabemaske explizit das Wort "Lohnanteil".

  • Hallo lieberjott ,

    nicht ich verstehe da etwas falsch oder zu buchstäblich, sondern mein Finanzamt. Das Finanzamt hat meine Handwerkerrechnungen nicht anerkannt, ohne diese auch nur gesehen zu haben. Ich sehe das auch so, dass Lohnanteil als Synonym für Arbeitskosten steht.

    Ich habe nun mal nachgeschaut. §35a EStG regelt die steuerliche Anerkennbarkeit von Handwerkerleistungen. Die Begriffe Lohn oder Lohnanteile kommen dort nicht vor.

    Leider sieht es mein Finanzamt anders als der gesunde Menschenverstand.

    Gruß


    Altsachse

  • Habe jetzt meinen geänderten Steuerbescheid für 2019 erhalten. Mein Einspruch hatte Erfolg.

    Finanzamt hat die Handwerkerleistungen anerkannt. Bei den Rechnungen war nur nach Arbeitskosten und Materialkosten differenziert. Materialkosten wurde auf den Rechnungen verneint. Eine weitere Differenzierung etwa nach Lohn- oder Fahrtkosten gab es bei meinen Rechnungen nicht.

    Gruß


    Altsachse

  • Ich habe neulich auch meinen Steuerbescheid bekommen. Die Handwerkerkosten (das ist hier das, was in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt wird), wurden komplett anerkannt, ohne dass ich Belege eingereicht habe oder das FA sie nachgefordert hätte.

    Schon ein bisschen irre - die einen wollen nicht mal Belege sehen, die anderen hängen sich an (m.E. eindeutigen) Begrifflichkeiten auf.

  • Ja andiii_98 ,

    ich mußte die Rechnungen einreichen, und auch die Beweise, dass ich das alles auch bezahlt habe (kontoauszüge).

    Ich denke mir aber, das hängt damit zusammen, dass die Formulare des Finanzamtes und die Gesetzeslage unterschiedlich sind. Zumindest sehe ich das so.

    Gruß


    Altsachse

  • Die Finanzämter sortieren die Fälle ja "maschinell" vor, die Ressourcen rechen ja nicht aus, jede Erklärung bis ins Detail zu durchleuchten.


    Aber wenn Ihr beide Euren Bescheid bekommen habt, dann ist das doch erfreulich. :thumbup:

  • Ich habe nun für 2020 meinen Steuerbescheid bekommen. Handwerkerleistungen waren kommentarlos nicht berücksichtigt. Außerdem, ebenfalls kommentarlos, war beim Ehemann, bei den Kapitalerträgen, ein um über 1400€ höherer Betrag ausgewiesen. Bei der Ehefrau war der Betrag korrekt. Natürlich haben wir wieder Einspruch eingelegt.

    Ebenso kommentarlos kam nun ein korrigierter Steuerbescheid.

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

  • Ich hatte im Einspruch gebeten, mir die Differenz bei meinen Kapitalerträgen zu erläutern. Da das nicht erfolgt ist, muss ich vermuten, dass das Finanzamt, mir bewußt einen falschen Betrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen beim Steuerbescheid, eingetragen hat.

    Das ist zwar provokant, meine Logik lässt das aber zu, zumal ich mich auch schon mal beschwert habe.

    Gruß


    Altsachse