Kontoführungsgebühren nach Girokonto-Kündigung

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe mein Girokonto zum 31.12.2021 bei meiner alten Bank gekündigt. Im Kündigungsschreiben habe ich meine alte Bank gebeten mein bestehendes Guthaben auf mein neues Girokonto zu überweisen. Das haben sie auch am 03.01.2022 gemacht. Allerdings hat meine alte Bank vor der Überweisung noch die Kontoführungsgebühren für den gesamten Januar 2022 abgezogen.
    Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, weil das Girokonto zum 31.12.2021 gekündigt wurde. Wenn dann hätte meine alte Bank die Kontoführungsgebühren anteilig für die drei Tage in Januar (01.01. - 03.01.2022) mir berechnen müssen.

    Wie seht Ihr das? Hatte vielleicht jemand von Ihnen einen ähnlichen Fall.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Viele Grüße,
    Daniel

  • Wahrscheinlich wurden die Kündigungsfristen nicht beachtet; siehe in AGB. So können noch in weiteren Monaten Gebühren fällig werden.

  • Ich hatte den gleichen Fall. Schreiben aufsetzen und Geld zurückfordern. Zum 31.12.2021 heißt zum Ablauf dieses Tages damit wird im Januar keine Gebühr fällig. Fertig aus da gibt's keine Diskussion

    Stimmt so nicht! Es müssen die Fristen lt. AGB beachtet werden!

  • Lothar-HH Laut AGB meiner alten Bank, kann das Girokonto ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

    Zitat:


    Kündigungsrechte des Kunden

    (1) Jederzeitiges Kündigungsrecht

    Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne
    Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder
    eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart
    ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

  • jewschem Bist du dir eigentlich sicher, daß es sich um Gebühren für den Januar handelt? Bei meiner Hausbank, der Münchner Bank, fallen auch Gebühren für das Girokonto an - diese werden immer zum Monatsende abgerechnet - evtl. handelt es sich ja um die Dezembergebühren?

  • Bei deiner Bank ist es eben so in den AGB geregelt, andere Banken mögen aber andere Regelungen in ihren AGB haben. Also hilft nur ein Blick in die AGB!

  • Nur meine Laienmeinung:

    Das Konto wurde zwar zum 31.12. gekündigt, das ist aber kein Bankarbeitstag. Dadurch konnte das Restguthaben erst am nächsten Bankarbeitstag (3.1.) überwiesen werden und somit konnte das Konto auch dann erst aufgelöst werden.

  • Nur meine Laienmeinung:

    Das Konto wurde zwar zum 31.12. gekündigt, das ist aber kein Bankarbeitstag. Dadurch konnte das Restguthaben erst am nächsten Bankarbeitstag (3.1.) überwiesen werden und somit konnte das Konto auch dann erst aufgelöst werden.

    Sehe ich auch so; es folgte noch eine Umsatzbuchung am 3.1.; somit ist die Gebühr für Jan. fällig geworden..