Guten Morgen zusammen,
ich habe mein Girokonto zum 31.12.2021 bei meiner alten Bank gekündigt. Im Kündigungsschreiben habe ich meine alte Bank gebeten mein bestehendes Guthaben auf mein neues Girokonto zu überweisen. Das haben sie auch am 03.01.2022 gemacht. Allerdings hat meine alte Bank vor der Überweisung noch die Kontoführungsgebühren für den gesamten Januar 2022 abgezogen.
Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, weil das Girokonto zum 31.12.2021 gekündigt wurde. Wenn dann hätte meine alte Bank die Kontoführungsgebühren anteilig für die drei Tage in Januar (01.01. - 03.01.2022) mir berechnen müssen.
Wie seht Ihr das? Hatte vielleicht jemand von Ihnen einen ähnlichen Fall.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße,
Daniel