Autoleasing privat

  • Hallo

    Weiß jemand, ob bei einem Leasingvertrag (3 Jahre) nach plötzlichem Tod trotzdem die volle Leasingleistung gezahlt werden muss? Im konkreten Fall geht es um ein e-Auto und das Auto wurde nagelneu vor 2 Monaten geliefert.

    Das Autohaus verlangt genau das. Ist das normal, dass die Erben diesen Vertrag bedienen müssen?


    Freue mich auf Infos

    GeDePe

  • Das Autohaus verlangt genau das.

    Das Autohaus kann höchstens verlangen, dass der Bürgermeister seinen Vornamen tanzt ;)


    Hier wird wohl eher die Leasinggesellschaft Forderungen stellen. Inwiefern diese berechtigt sind, ist im Leasingvertrag geregelt bzw. sollte dort geregelt sein. Im Zweifel würde ich den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen...

    Generell gilt wohl (Quelle Google Suche)

    Tod des Leasingnehmers: Verstirbt der Leasingnehmer, greift § 580 BGB ein. Sowohl der Erbe als auch der Leasinggeber haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann binnen eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden.