Rückforderung Bearbeitungsgebühr

  • Hallo
    Ich hatte bei der DKB zur Hausfinanzierung 2006 einen Kredit aufgenommen welcher 2013 abgelöst wurde.
    Der Kredit beinhaltete eine Bearbeitungsgebühr von 1400Euro welche ich am 2.2.2015 schriftlich zurück forderte.
    Die DKB teilte mir heute mit dass die Sache verjährt wäre. Nun komme ich mit der 10 Jährigen Verjährungsfrist nicht so richtig klar.
    Kann mir mal einer die Sache fachlich erklären? :(


    MfG. Tom

  • Hallo @Tom Reiche


    Diese Information ist insoweit korrekt, als dass die Verjährung auf 10 Jahre erweitert wurde, aber als Sonderregelung nur bis 31.12.14 galt. D. h. alle Ansprüche, die 2004 - 2011 gezahlt wurde, sind mittlerweiel verjährt und können nicht zurückgefordert werden.


    Haben Sie denn noch 2012 oder 2013 Gebühren gezahlt, z. B. anteilig? Wenn ja, können Sie diese noch zurückfordern.