Besteuerung Altersrente

  • Liebe Community, wer kann mir bei folgender Frage helfen:


    Seit 25.08.2000 habe ich Anspruch auf die große Witwenrente. Diese wurde mir nur im Rahmen des "Sterbevierteljahres" und 2X aufgrund des Bezugs von Krankentagegeld meiner PKV tatsächlich gezahlt. Seit dem 1.9.2021 beziehe ich nun vorgezogene Altersrente.

    Welcher Steuersatz wird für meine vorgezogene gesetzliche Altersrente sowie die Vbl-Rente angesetzt?

    Vielen Dank!

  • Hallo.


    Die Witwenrente (Rente aus einer anderen Versicherung) hat keinen Einfluss auf den steuerpflichtigen Anteil der eigenen Rente.


    Rentenbeginn in 2021 = 81% steuerpflichtig / 19% steuerfrei (Rentenzahlbetrag im Jahr 2022 / 12 × 19% = monatlich steuerfreier Teil der Rente)


    Früher schon einmal eine eigene Rente bezogen? (Das würde es noch komplizierter machen.)

  • Hallo Referat Janders, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte es auch so gesehen und bin aber durch einen Artikel stutzig geworden. Ist das neu für Renteneintritt 2022? Ich habe bisher keine weitere Rente bezogen. LG Inkasun

  • Dieses Zitat habe ich einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung " Besteuerung der Rente " gefunden. Könnte dies hilfreich sein?

    "Wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch eine Regelaltersrente abgelöst, ist für die Besteuerung der Regelaltersrente weiterhin der Rentenbeginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit maßgebend. Dies gilt entsprechend auch für andere Renten, die einer vorhergehenden Rente unmittelbar folgen.
    Bei Unterbrechungen im Rentenbezug ist die Laufzeit der vorhergehenden Rente zu berücksichtigen...."

  • Um dieses Thema abzuschließen: In der Zeitschrift wurde diese Aussage letzte Woche revidiert. Ich habe zwischenzeitlich auch aus anderen Quellen die Nichtigkeit dieses Artikels erfahren und danke für die Mitwirkung. LG Inkasun