Pensionslücke berechnen

  • Hey Saidi,

    darüber, wie „normale“ Arbeitnehmer Rentenpunkte sammeln, was das mit der Höhe der gesetzlichen Rente zu hat und wie hoch die Rentenlücke so sein kann, hast du schon gesprochen. Aber wie sieht das eigentlich bei Beamten aus? Wie kriege ich meine „Pensionslücke“ raus? Hat das was mit Landes- oder Bundesbeamten zu tun?


    Liebe Grüße und Danke für den tollen Podcast

  • Hallo.


    Das könnte kompliziert werden. Bundes- und Landesrecht sind unterschiedlich. Für NRW-Beamte soll es wohl einen ganz guten Internet-Rechner geben. Ansonsten wird man sich wohl über entsprechende Merkblätter bzw. den Blick ins Gesetz selbst ein Bild machen müssen.

  • Da die Höhe der Pension im Gegensatz zu Rentenhöhe so gut wie fest steht, ist die Lücke so groß wie Pension abzgl. deinem Bedarf.


    Einer kommt mit 71,75% von letzten Netto hin, ein anderer nicht.

  • Da die Höhe der Pension im Gegensatz zu Rentenhöhe so gut wie fest steht, ist die Lücke so groß wie Pension abzgl. deinem Bedarf.


    Einer kommt mit 71,75% von letzten Netto hin, ein anderer nicht.

    Also diese Verkürzung wird der aufgeworfenen Frage in keinster Weise gerecht.


    (Zumal die 71,75% "vom letzten Netto" auch noch falsch sind.)

  • Naja, da sich das Ruhegehalt aus den ruhegehaltsfähigen Bezügen × Versorgungssatz ergibt, müsste man das schon differenzierter betrachten. (Ggf. gibt es ja noch Abschläge.)


    Vielleicht einmal einen Polizisten fragen, wieviel der aktuellen Bezüge tatsächlich ruhegehaltsfähig sind, da können interessante Ergebnisse dabei herauskommen.


    Exakte Berechnungen würde ich nicht anstellen.

    Meine Frau plant ihren Ruhestand in über 30 Jahren. Bis dahin wird sich Niedersachsen ohnehin fragen, wie es die ganzen Pensionäre versorgen kann. Daher antizipieren wir diverse Leistungsverschlechterungen.