Private Rechnungen in der Einkommensteuer-Erklärung

  • Für private Verkäufe bei Ebay, kleine Nebenjobs (Babysitten) und private Vermietung meines KFZs habe ich Nebeneinnahmen.

    Wo in der Steuererklärung gebe ich diese an?

    Gibt es eine Höchstgrenze, die ich nicht angeben muss?

    Muss ich für das Babysitten eine Rechnung ausstellen (1x pro Woche)?

    Danke für Ihre Antworten!

  • Moin Semmelchen...

    Wo in der Steuererklärung gebe ich diese an?

    Auf Seite 3 unter dem Punkt 'Graugeld' (ehemals Schwarzgeld) und Nachbarschaftshilfe!



    Muss ich für das Babysitten eine Rechnung ausstellen (1x pro Woche)?

    Entweder melden die Haushalte oder der Haushalt, in denen oder in dem du Babysittest, dich an (Minijob oder so), oder, falls du das Babysitten 'gewerblich' betreibst, meldest du ein Gewerbe an und schreibst selbstverfreilich Rechnungen.


    ... private Vermietung meines KFZs...

    Hört sich auch 'gewerblich' an. Hier müsste die 'Autovermietung' auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden...


    All in all würde ich mich an deiner Stelle mal zu den Umsätzen äußern und dann sehen wir weiter. Eine Steuerberatung erfolgt hier selbstverständlich nicht, aber den einen oder anderen Tipp kannst du hier durchaus bekommen.

    Der erste Tipp ganz oben war/ist übrigens alberner Quatsch ;)

  • Hallo semmelchen , willkommen im Finanztip-Forum


    Warnhinweis - keine Steuerberatung - nur persönliche Meinung


    Es gibt eine Bagatellgrenze von 410 € s. https://www.finanztip.de/steuererklaerung/haerteausgleich/

    Wir dort richtig ausgesagt geht es um Einkünfte, d.h. den Einnahmen stehen ggf. Ausgaben gegenüber, die abgezogen werden. Das würde ich zumindest bei der Vermietung des Kfz vermuten (Abschreibung, Betriebskosten).

    Zur Rechnungsstellung s. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html . Das würde ich so lesen, dass es keiner Rechnung bedarf. Allerdings wird der Auftraggeber die Kosten wahrscheinlich als Kinderbetreuungskosten absetzen wollen. Dann wäre dafür ein Beleg erforderlich.


    Deine Angaben kommen in die Anlage S s. https://www.finanztip.de/steuererklaerung/


    Zu den Veräußerungsgeschäften gibt es 1. i.d.R. keinen Ansatz wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist und 2. eine Freigrenze s. https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/ In dem Artikel speziell den Absatz lesen "Das gehört nicht zu den privaten Ver­äuß­er­ungs­ge­schäften"

  • Hallo.


    Steuerberatung mache ich hier nicht! (Gehöre nicht zum Katalog derer, die das dürfen.) Aber ich äußere einmal Vermutungen und stelle Hypothesen auf.


    1.

    Eine dem Stand der steuerberatenden Berufe angehörige Person könnte Licht ins Dunkel bringen und würde hinterher für Fehlinformation haften. Alternativ gibt es Steuerprogramme mit entsprechenden Hilfefunktionen. Auch daraus könnte Klarheit erwachsen.


    2.

    Wenn man hin und wieder einmal die Bude "decluttert" und den Krempel verkauft, ist das nicht zwingend für das Finanzamt relevant. Aber ich würde mir, aus o. g. Gründen, schwer tun, eine Grenze zu ziehen.


    3.

    Vermietung Auto: Da wäre ich ja noch alarmierter als bei Ebay.


    4.

    Die Kosten für Kinderbetreuung kann man steuerlich geltend machen. Daher sollte der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ein gewisses Interesse an einer Rechnung für diese Dienstleistung haben. Und wenn sich das Finanzamt an der Rechnung beteiligt, dann sollte vielleicht auch ein Euro mehr drin sein.


    5.

    Bei einmal wöchentlich einhüten liegt Regelmäßigkeit vor. Spätestens hier wird es relevant für das Finanzamt, dem Grunde nach auch für die Rentenversicherung. Bei der Gelegenheit weise ich auf den Paragraphen 190a im SGB 6 hin. (Meldepflicht mit angeschlossener Bußgeldvorschrift)


    Fazit:

    Deutschland ist ein kompliziertes Land mit vielen Vorschriften. ;)

  • Für private Verkäufe bei Ebay.


    -> Sofern du kein gewerblicher Händler bist oder mit Gold etc. handelst, sind das kein steuerlichen Einkünfte. Es kommt hier auf den Umfang und die Nachhaltigkeit (An- und Verkauf) an.


    kleine Nebenjobs (Babysitten)


    -> Wenn nicht gewerblich betrieben, dann müsste dich der Haushalt als Aushilfe anstellen. Wenn er das nicht macht, dann ist das in erster Linie sein Problem.


    und private Vermietung meines KFZs habe ich Nebeneinnahmen.


    -> Umfang? Da hier die Abschreibung und die laufenden Kosten gegengerechnet werden, dürfte es vermutlich eh auf Liebhaberei hinaus laufen.


    Fazit:


    Bei allen 3 Bereichen dürfte kaum etwas hängen bleiben, außer du hast hier ein wenig untertrieben.


    Wenn du echte Probleme bekommen willst, dann gibst du irgend etwas davon in deiner Steuererklärung an. Dann geht es dem Amt nämlich nicht um die mögliche Höhe des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Schadens, sondern nur noch um die Sanktionierung deiner Vergehen.