Steuererklärung Rentner

  • Lohnt sich für meine Mutter die Inanspruchnahme des LSHV? 3

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    Moin allerseits,

    ich stehe vor der Frage, ob sich ein Lohnsteuerhilfeverein (LSHV) für meine Mutter lohnt. Damit sich die Lohnsteuerhilfe lohnt, müsste die aus der Hilfe resultierende Ersparnis über den 100-120 EUR Kosten liegen. Frage: ist mit so einer hohen Ersparnis zu rechnen? Lohnt sich der LSHV und der damit verbundene Aufwand für mich und meine Mutter? Oder kämen die Kosten für den LSHV einfach on top? Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar. Hier die Rahmenbedingungen:

    • Meine Mutter (76) muss insgesamt für 2017 - 2020 knapp 1.800 EUR Einkommenssteuer nachzahlen.
    • Verspätungszuschläge habe ich auf den Steuerbescheiden nicht gesehen.
    • 2020 lagen ihre Einkünfte bei € 15.952, zu besteuern waren davon € 12.704.
    • Sie hat eine selbstgenutzte Doppelhaushälfte.
    • Keine besonderen Ausgaben.
    • Der LSHV kostet ca. € 100,- - € 120/Jahr.
    • Für 2021 rechne ich mit ca. €815 (aus den Vorjahren hergeleitet).
  • Hallo.


    Wenn die Frau Mutter die 100 bis 120 Euro dafür einsetzen will, sich den Krempel mit den Steuern vom Hals zu halten, dann ist das Geld gut angelegt. Wenn sie sonst vergessen würde, bestimmte Sachverhalte geltend zu machen, die eine Steuerminderung in dieser Höhe bedeuten würden, dann ist das Geld auch gut angelegt.


    Zum (Geld-)Sparen vergibt man Steuerangelegenheit eigentlich nicht fremd.

  • Hallo Herr Janders,

    danke für die Antwort. Die Alternative wäre, dass die Steuer wie jetzt durch das Finanzamt festgesetzt wird. Verspätungszuschläge habe ich im Bescheid nicht gesehen.

    Bei einem in 2020 zu versteuernden Einkommen von 12.700 EUR und einem Steuersatz von knapp unter 5% hätte sie Sachverhalte i.H.v. 2.000 EUR geltend machen müssen um die Steuer um ca. 100 EUR zu mindern. 100 EUR kostet die Lohnsteuerhilfe. Also eigentlich eine einfache Entscheidung. Oder übersehe ich hier irgendwas?

  • Meine Mutter wird dieses Jahr 91 und lebt auch noch im eigenen Haus. Seit dem Tod meines Vaters vor 20 Jahren macht sie die Steuererklärung selbst und fand das immer sehr mühsam. Irgendwann erfuhr sie, dass die Mutter der Freundin eines Enkels (jetzt seine Frau) Steuerberaterin ist und so gibt sie die Steuererklärung seit ca. 10 Jahren ab. Die Steuerberaterin nimmt ca. 200,00 Euro Honorar.

    Über Weihnachten war ich 14 Tage zu Besuch bei meiner Mutter. Da hatte die Steuerberaterin gerade geschrieben, dass meine Mutter die Belege schicken solle. Ich habe dann mal den unaufgeräumten Schreibtisch meiner Mutter durchgesehen, mein Eindruck war, dass Belege nicht richtig gesammelt werden und das ist natürlich das A und O.

    Wenn deine Mutter noch nie eine Steuererklärung gemacht hat, kann es durchaus sinnvoll sein, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie kann z. B. alle Belege im Zusammenhang mit dem Haus (Schornsteinfeger, Reparaturen, Winterdienst) sammeln, der Berater entscheidet dann, was abgesetzt werden kann. Auf der anderen Seite, wenn sie noch geistig fit ist und online, vielleicht könnte sie die Steuererklärung auch mit einem Software-Programm selbst machen (meine Mutter ist nicht online).

    Die Kosten für den Steuerberater bzw. für den LSHV kann man m. W. auch absetzen. Ich selbst mache meine Steuerklärung mit ELSTER. Für meine Mutter habe ich jetzt ebenfalls ein ELSTER-Konto beantragt, möglicherweise mache ich ihre Steuererklärung zukünftig selbst, die Vorlage der Steuerberaterin habe ich ja.

  • Wenn man es nicht selber hinkriegt, könnte es sich lohnen denke ich.

    Einsparpotenzial gibt es vor allem in der Anlage Vorsorgeaufwand (Krankheitszusatzversicherungen, Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht) und bei Handwerkern. U.a. Schornsteigfeger oder Heizungswartung. Krankheitskosten sollte man angeben, wenn eine gewisse Summe zusammengekommen ist, u.a. Brille, Zähne.


    Ab 2021 gibt es einen Pauschbetrag wegen Behinderung schon ab 20 GdB, falls irgendwelche Krankheiten vorliegen.


    Den LSHV kann man in Anlage R zusätzlich zu 16 Euro Kontoführungsgebühren reinschreiben.

    LSHV+Kontogebühren zusammen sind höher als der 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, dieser fällt dann weg.

  • Es gibt wie immer 2 Varianten, selber machen (mache ich) oder machen lassen.

    Variante 1 (für meine Mutter), erstes Jahr 3 Sunden Arbeit, danach noch 1 Stunde, ich nutze dazu das WISO Programm was ich auch für mich nutze. Nachdem erst einmal alle nötigen Eingaben klar sind und sich teilweise von Jahr zu Jahr übertragen lassen ist man sehr schnell fertig.

    Variante 2, machen lassen, aber hier ist man halt auch gefragt. Die Unterlagen müssen komplett mit eingereicht werden. Wenn man dann den Weg hin und her mit einrechnet ist man fast genau so schnell. Für mich ist ab dem 2. Jahr der größte Zeitfaktor das Suchen der Unterlagen bzw. klären was für steuermindernde Ausgaben getätigt wurden und genau das muss man halt auch bei machen lassen tun.

  • Da möchte ich auch meinen Senf dazugeben. Ich würde versuchen eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt zu erhalten. Die gibt es, wenn der Grundfreibetrag plus Sparerfreibetrag plus noch irgendeinen Pauschbetrag nicht überschritten wird. Da sich Grundfreibetrag fast jährlich erhöht, finde ich die Aussichten gut. Die NV-Bescheinigung gilt dann meist für 3 Jahre.

    Bei Handwerkerleistungen werden nur 20% der Kosten steuerlich vergütet.

    Ich selbst habe auch eine NV-Bescheinigung. Durch eine Fondfusion die eine Fonsgesellschaft 2018 vorgenommen hatte, waren bei mir einmalig zu hohe Gewinne angefallen. Das Finanzamt hat mich voriges Jahr aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben. Das habe ich gemacht. Meine Nachzahlungen waren wesentlich höher als bei Deiner Mutter. Das Finanzamt hatte mir geschrieben, ich hätte die Steuerpflicht erkennen müssen. Ich habe geschrieben, dass das Steuerrecht so komplex und kompliziert ist, dass ich das nicht erkennen konnte. Finanzamt hat

    die NV-Bescheinigung nicht zurückgefordert. Für die nächsten 3 Jahre gilt meine NV-Bescheinigung weiterhin, und ich bekomme meine Erträge auf Geldanlagen ungekürzt ausgezahlt. Von der Vorabpauschale bin ich auch befreit.

    Ich denke mir, der LS-Hilfeverein lohnt sich für Deine Mutter nicht. Wenn Sie die NV-Bescheinigung hat, braucht sie für den bescheinigten Zeitraum keine Steuererrklärung abgeben.

    Gruß


    Altsachse

  • Meine Mutter (> 80J alt) wurde vom Finanzamt rückwirkend für 4 Jahre aufgefordert die Steuererklärungen einzureichen.

    Nach dem ersten Schreck habe ich einfach per online banking Programm (Banking 4W) alle ihre Kontobuchungen der letzen 5 Jahre durchgeschaut, im Programm gefiltert, bischen Excel etc. und nach etwas lesen festgestellt, dass die vereinfachte Steuererklärung für Rentner (2 Seiten) ausreicht.

    https://www.bundesfinanzminist…-veranlagung-rentner.html

    WISO habe ich auch, aber da es kaum etwas abzusetzen gab, habe ich das schnell aufgegeben.

    Abgesetzt habe ich das Hausnotrufsystem und die ambulante Pflege (Eigenanteil), das läuft dann über die mit 20% absetzbaren "Handwerkerleistungen".

    Neu für 2021 kommen jetzt die erhöhte Pauschalen für Schwer- und Gehbehinderung, neues Formular.

    Die Erklärung für 2021 hatte ich nach 1h fertig.

  • Hallo Birgit, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Meine Mutter ist zwar geistig fit, aber hat einen sehr großen Abstand zu Steuerangelegenheiten und IT. Selber machen scheidet somit aus. Wie gesagt, sie müsste absetzungsfähige Ausgaben von mindestens 2.000 EUR haben, damit sich die Lohnsteuerhilfe lohnt. Ich habe das Finanzamt angeschrieben, ob zukünftig Verspätungszuschläge drohen oder sie es machen muss.

  • Hallo Barrikade,

    herzlichen Dank für die Antwort. Die Frage ist: Gar nicht machen oder Lohnsteuerhilfeverein. Die Steuerfestsetzungen wurden ja auch vom Finanzamt gemacht mit einer genauen Herleitung was angesetzt wurde oder nicht.

    VG

  • Hallo Altsachse,

    danke für die Antwort. Meine Mutter liegt mit Einkünften von knapp unter 16.000 EUR. Versteuern musste sie 12.700 EUR. D.h. eine NV-Bescheinigung fällt aus, oder?

    VG

  • Hallo Schatzmeisterin,

    danke für die Antwort. Meine Mutter wohnt bei Düsseldorf und ich in Hamburg. Die Alternative ist somit: gar nicht machen oder machen lassen. Die Steuerfestsetzungen wurden ja auch vom Finanzamt gemacht mit einer genauen Herleitung was angesetzt wurde.

    VG

  • Hallo ferrante,


    ich sehe 3 Möglichkeiten:


    a) nicht machen, weil man eh nichts zurück bekommt, aber das Finanzamt kann dich dann auffordern, so war es bei meiner Mutter, sie hatte 20J keine Steuererklärungen abgegeben, da aber die Rente steigt und steigt, muss man irgendwann Steuern zahlen.


    b) selber machen, wenn es eh nichts zurückgibt, vereinfachte Steuererklärung, 2 Seiten, 1h Aufwand. Schau dir einfach das Formular an, es ist so simpel.


    c) Lohnsteuerhilfeverein, kann man einmal machen und dann für die nächsten Jahre selber machen abgucken, evt. auch mal dort fragen ob die vereinfachte Erklärung nicht ausreicht.

    LG

  • Hallo ferrante ,

    einfach versuchen. Formulare kannst Du Dir hier im Internet ausdrucken.

    Ich denke mir das müsste noch klappen. Viel Erfolg!

    Im Antrag wird nach warscheinlichen Einkünften in der Zukunft gefragt. Ich gebe da nur die Einkünfte an, die ich mit Sicherheit erhalten werde. Bei mir sind das Rente und Festgeld.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Schatzmeisterin,

    danke für die Antwort. Meine Mutter wohnt bei Düsseldorf und ich in Hamburg. Die Alternative ist somit: gar nicht machen oder machen lassen. Die Steuerfestsetzungen wurden ja auch vom Finanzamt gemacht mit einer genauen Herleitung was angesetzt wurde.

    VG

    Hallo ferrante,

    ok, die Entfernung ist natürlich ein Problem. Ich meinte nur, egal ob man es selber macht oder es beauftragt, wichtig sind alle Unterlagen die zu einer Minderung führen können. Da meine Mutter erst seit dem Tod meines Vaters eine Steuererklärung machen muss, weiß ich das ältere Menschen schnell mit der Sache überfordert sind. Hier hilft eine Checkliste weiter, diese einmal auf die betreffenden Punkte, die im speziellen Fall nötig sind, ausarbeiten und dann die betreffenden Unterlagen raus suchen (lassen). Dann hat man einen Überblick egal ob selber machen oder machen lassen.

    Liste findest du hier:

    https://www.steuerring.de/file…ng-checkliste-rentner.pdf

  • Hallo Herr Janders,

    danke für die Antwort. Die Alternative wäre, dass die Steuer wie jetzt durch das Finanzamt festgesetzt wird. Verspätungszuschläge habe ich im Bescheid nicht gesehen.

    Bei einem in 2020 zu versteuernden Einkommen von 12.700 EUR und einem Steuersatz von knapp unter 5% hätte sie Sachverhalte i.H.v. 2.000 EUR geltend machen müssen um die Steuer um ca. 100 EUR zu mindern. 100 EUR kostet die Lohnsteuerhilfe. Also eigentlich eine einfache Entscheidung. Oder übersehe ich hier irgendwas?

    Nee, richtig erfasst.


    Oder die Mutter legt einen Schuhkarton mit den Unterlagen an und bei einem Besuch verwendet man eben 1 Stunde für den Papierkram. Alternativ: Belege abfotografieren, der Vordruck wird in Hamburg ausgefüllt und geht als Foto oder in Papier nach Düsseldorf.


    Wahrscheinlich ist es eine einmalige Überwindung, den Vorgang anzustoßen, danach sind es Abschriften der Vorjahre mit minimalen Anpassungen.