Nichtverheiratetes Paar hat gemeinsame Immobilie und trennt sich

  • Meine Tochter hat sich mit Expartner eine Immobilie angeschafft, der Partner hat den Anteil meiner Tochter notariell käuflich erworben und bewohnt jetzt alleine die Immobilie. Unter anderem wurde das Finanzierungsrisiko über eine jeweils gegenseitige Risikolebensversicherung abgesichert.

    Nun verlangt der Expartner von meiner Tochter, die Versicherungsbeiträge weiter zu bezahlen, obwohl er alleiniger Besitzer ist.

    Allerdings steht meine Tochter noch als Schuldnerin im Grundbuch, weil die finanzierende Bank sie derzeit dort noch nicht streichen will.

    Wie soll sie mit dem Beghren ihres Expartners umgehen?

  • Hallo,

    es gilt grundsätzlich zwischen Kaufvertrag (Immobilie) und dem Darlehensvertrag zur Finanzierung zu unterscheiden.

    Da die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, ist für eine Änderung des Darlehensvertrages die Zustimmung der finanzierenden Bank notwendig (klärt man eigentlich im Vorfeld). Für die Bank fällt ja jetzt eine Person 'weg', die für die Schulden ggf. geradesteht. Deshalb ist wohl diese Änderung bei der Bank noch nicht 'durch'.

    Deshalb würde ich persönlich auch bis zur endgültigen Klärung und Umschreibung die LV weiter leisten. Deine Tochter haftet der Bank gegenüber derzeit noch für die Rückzahlung.

    Gruß Tom

  • Der Erwerb des Anteils der Tochter muss über einen Notar gelaufen sein.

    Zu den bestehenden Schulden und den weiteren Rechte/Pflichten müsste etwas im Notarvertrag stehen, woraus sich explizit oder implizit ergibt, ob die Tochter weiterhin verpflichtet ist die Lebensversicherung fortzuführen.


    Wenn man freundlich beim Notar nachfragt, bekommt man einzelne Fragen normalerweise beantwortet, vielleicht auch in diesem Fall.


    Die Bank hat einen Darlehnsvertrag mit der Tochter (oder mit beiden?) abgeschlossen, und die Bank ist meines Wissens nicht verpflichtet, die Tochter aus dem Vertrag herauszulassen.

    Mit dem Grundbuch dürfte das nichts mehr zu tun haben, Grundschulden werden zugunsten eines Gläubigers eingetragen (ohne Angabe von Schuldnern).